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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Mojn zusammen,

    Also wie schon mein Vorgänger geschrieben hat:

    Fachkunde = Kenntniskurs (8h) + Grundkurs (24h) + Spezialkurs (24h) + Berufserfahrung, die von gewünschten Bereich abhängt (bspw Notfalldiagnostik 12 Monate) + Abschliessende Prüfung

    Dies gilt aber für den eigenveranwortlichen Betrieb von Röntgenanlagen. (näheres auch unter den Homepages der LAEK zu finden, bspw. www.laek-rlp.de)

    Für das Zettel ausfüllen reicht imho der Kenntniskurs (8h) !!!!!!!

    Für Nuklearmediziner und Strahlentherapeuten siehts wieder ganz anders aus, da diese des Strahlenschutzverordnung und nicht der Röntgenverordnung unterliegen.

    Gruss

    Cox


    P.s. unabhängig davon sind diese Kurse eine absolute Frechheit, jeder mit Anwesenheitspflicht, Prüfung wie in der Schule und spannend wie was weiss ich....
    Ist schon hart, einerseits nachts alleine vom ersten Tag an auf Patienten losgelassen zu werden, für die Paar Strahlen aber x Kurse machen zu müssen, die auch noch schweine teuer sind.
    Geändert von Coxiella (14.02.2006 um 11:04 Uhr)



  2. #12
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Zitat Zitat von Coxiella
    P.s. unabhängig davon sind diese Kurse eine absolute Frechheit, jeder mit Anwesenheitspflicht, Prüfung wie in der Schule und spannend wie was weiss ich....
    Ist schon hart, einerseits nachts alleine vom ersten Tag an auf Patienten losgelassen zu werden, für die Paar Strahlen aber x Kurse machen zu müssen, die auch noch schweine teuer sind.
    Am schlimmsten fand ich, daß ich schon am 2. Tag meine Handy-Spiele fast fertig hatte
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



  3. #13
    Avatar von Pünktchen
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    Ist es eigentlich egal in welchem LÄK-bereich ich das ablege?

    You can`t always get what you want - But if you try sometime you find - you get what you need



  4. #14
    Diamanten Mitglied
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    Mit anderen Worten, wer den Kenntnisskurs nicht hat, der dürfte gar keine Röntgenanforderungen schreiben? Noch nicht mal die, wo keine ioniserende Strahlung auftritt (= MRT?)?

    Na gut, dann schreib ich z.B. bei V.a. Orbitabodenfraktur halt nur noch Konsilscheine an unsere Mund- Kiefer- Gesichtschirurgie á la, "bitte um klinische Mitbeurteilung und ggf. Therapie, Bildgebung nach ihrem Ermessen..."



  5. #15
    Premium Mitglied Avatar von Bradyphrener
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    Moin,muss auch mal meinen Senf dazugeben:

    Zitat Zitat von Coxiella
    Fachkunde = Kenntniskurs (8h) + Grundkurs (24h) + Spezialkurs (24h) + Berufserfahrung, die von gewünschten Bereich abhängt (bspw Notfalldiagnostik 12 Monate) + Abschliessende Prüfung
    Von einer Prüfung hab ich noch nichts gehört oder gelesen, kann ja aber landesabhängig sein, ansonsten ist das hier in Thüringen genauso. Die Sachkunde ("Berufserfahrung") erlangt man durch ganztägige (!) Arbeit in der entsprechenden Rö-Diagnostik (für nächtliche Notfalldiagnostik z. B. 12 Monate lang).

    Zitat Zitat von Coxiella
    Für das Zettel ausfüllen reicht imho der Kenntniskurs (8h) !!!!!!!
    Jein. Es muss immer ein Arzt mit Fachkunde die rechtfertigende Indikation stellen. Wenn nachts ein Radiologe da ist, reicht der Kenntniskurs, dann muss aber der Radiologe (oder ein anderer Fachkundiger) die Indikation überprüfen. Bist Du alleine und die Röntgenassistentin macht auf Deine Anforderung hin ein Bild, musst Du (theoretisch) die Fachkunde besitzen.

    Zitat Zitat von Coxiella
    P.s. unabhängig davon sind diese Kurse eine absolute Frechheit, jeder mit Anwesenheitspflicht, Prüfung wie in der Schule und spannend wie was weiss ich....
    Ist schon hart, einerseits nachts alleine vom ersten Tag an auf Patienten losgelassen zu werden, für die Paar Strahlen aber x Kurse machen zu müssen, die auch noch schweine teuer sind.
    Ein hoch auf alle Bürokraten und Verwaltungsfuzzis. Man darf gar nicht darüber nachdenken, was für einen Rattenschwanz an solchen Leuten man hinter sich herzieht und ernähren muss. Die schaffen ja keine wie auch immer gearteten Werte, sondern verwalten nur meine Arbeitsleistung.
    Im übrigen muss man neuerdings alle 5 Jahre einen Auffrischungskurs machen (ich glaube 8h).

    Oliver



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