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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Registrierter Benutzer Avatar von SkyFlya
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    Es kommt ja nicht nur auf das Abi-Datum an, sondern auch ob man schon mal an einer dt. Uni eingeschrieben war... Wenn ja, hat man ja in dieser Zeit keine Wartesemester gesammelt!
    Das Gefühl von Gesundheit erwirbt man sich nur durch Krankheit.
    Georg Christoph Lichtenberg (1742 - 1799)



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  2. #7
    Bayer auf Abwegen
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    Das ist richtig, aber diese Angabe beteuerst du an Eides statt, und das wuerd ich ma schon gleich ueberhaupt nicht riskieren, mal vom der nichtigen Zulassung abgesehen hast du dann ein uebles Strafverfahren am Hals...



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  3. #8
    VERITAS
    Guest
    Es kommt ja nicht nur auf das Abi-Datum an, sondern auch ob man schon mal an einer dt. Uni eingeschrieben war... Wenn ja, hat man ja in dieser Zeit keine Wartesemester gesammelt!
    Genau darauf hab ich angespielt



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  4. #9
    Touristin Avatar von Jauheliha
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    RE 1
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    Zitat Zitat von VERITAS

    Allerdings trägst du dann natürlich das Risiko das es später auffällt, wodurch du natürlich wieder rückwirkend deinen Studienplatz verlieren würdest, weil die Zulassung ja eigentl.nicht "Zulässig" ist...

    Ich denke, wenn Du keine falschen Angaben gemacht hast (hast hoffentlich den ZVS-Antrag nochmal in Kopie!?), und es dann irgendwann irgendwem auffällt, wird Dir den Platz keiner mehr streitig machen können. Der Fehler liegt ja nun klar auf der Seite der ZVS, und der Uni wird's egal sein, wen die ZVS schickt. Einfach dumm stellen!

    Wenn man bei der Wartezeit falsche Angaben macht und später irgendwann auffliegt, folgt angeblich der Ausschluss aus dem Medizinstudium, d.h. nie wieder Medizin studieren.... dazu gabs mal nen Thread vor ein paar Monaten.
    Aaußerdem gibt man eine eidesstattliche Erklärung über seine Angaben ab, man macht sich also strafbar, und das kann doch sicher teuer werden...



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  5. #10
    Registrierter Benutzer
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    Nach 9WS Odyssee bald 1.
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    279
    Zitat Zitat von camden
    Servus!

    Ich habe einen Platz bekommen obwohl ich nur
    8 Wartesemester habe.Ich gehe ganz stark davon aus,dass
    ich bei der ZVS versehentlich mit 9 Wartes. im System bin.

    Wollte mal hören ob das überhaupt rechtens ist sich einzuschreiben(obwohl
    Fehler bei ZVS liegen muss) oder ob im jeden Falle der Bescheid
    ungültig ist.

    Frag nur nach ,bevor ich bei der ZVS anrufe.

    Love

    camden
    Ja wann hast du denn abi gemacht? Genaues Datum?
    Wann hast du den bescheid erhalten?
    Schweiß ist, wenn Muskeln weinen!



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