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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    [Zuerst mal: Ja, ich habe die FAQ gelesen und ja, ich habe auch in anderen Themen gesucht ]

    Mich würde mal interessieren, wie das mit dem Krankenpflegepraktikum vertragstechnisch ist. Muss ich, wenn ich mich bei dem KH meiner Wahl dafür bewerbe, irgendeinen Vertrag unterschreiben (auf dem z.B. auch die Arbeitszeiten geregelt sind) oder wie läuft das ab?

    Zweitens noch mal ne ganz blöde Frage: Es ist doch richtig, dass die 3 Monate Dauer nur bedeuten, dass ich z.B. vom 3.Juli bis zum 3.Oktober arbeiten muss, egal wieviele Tage die jeweiligen Monate haben, oder?

    Vielen Dank im Voraus!



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  2. #2
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    1.) also man unterschreibt nen praktikantenvertrag. da wird die wochenarbeitszeit geregelt, den rest macht normalerweise die stationsleitung deiner station dann (also schichtdienst etc...)
    ausserdem ist da die schweigepflicht und sowas geregelt.

    2.) das mit dem datum haste richtg verstanden, genauso laeufts. ergo: diejenigen die ueber februar praktikum machen ham nen vorteil...



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  3. #3
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    18.01.2006
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    Vielen Dank für die schnelle Antwort!

    Dann hätte ich noch zwei Fragen:

    Ich weiß, dass man beim Krankenpflegepraktikum normalerweise keinen Lohn bekommt. Ist das denn generell ausgeschlossen oder kann es schon sein, dass man eine Art "Aufwandsentschädigung" bekommt?

    Bekommt man die Kleidung für die drei Monate gestellt oder muss man sich die noch selber kaufen?



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  4. #4
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    Zitat Zitat von marvel-online
    Vielen Dank für die schnelle Antwort!

    Dann hätte ich noch zwei Fragen:

    Ich weiß, dass man beim Krankenpflegepraktikum normalerweise keinen Lohn bekommt. Ist das denn generell ausgeschlossen oder kann es schon sein, dass man eine Art "Aufwandsentschädigung" bekommt?
    natürlich möglich, aber ungewöhnlich in deutschland. manchmal bekommen man von der station - spenden der patienten bei entlassung - etwas. aber das ist geld der station und auch freiw. entscheidung. vom kh solltest du nichts erwarten
    in der schweiz ist eine bezahlung von bis zu 1000€ im monat mgl.. eine kommilitonin hat es dort absolviert.
    Bekommt man die Kleidung für die drei Monate gestellt oder muss man sich die noch selber kaufen?
    frag im kh nach. in größeren wird sie für gewöhnlich gestellt. in kleineren uU nicht. ich bin aber der meinung, dass man die _arbeits_kleidung nicht selbst bezahlen muss.



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  5. #5
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    Wichtig:
    3 Monate heißen nicht unbedingt 90 Kalendertage (Februar!) und um die geht es, es geht nicht um Monate.
    Das heißt, dass dir ein Zeitraum von beispielsweise dem 01.02. - 28.02. nicht als ein Monat angerechnet wird, sondern nur als 28 Tage (die es effektiv waren) - und das wiederum kriegt man dann für das Physikum nicht angerechnet.

    Du musst also genau 90 Kalendertage (es werden dabei allerdings nicht nur die Arbeitstage gezählt, Wochenenden kommen auch dazu) dein Praktikum absolvieren (jeder Teil muss mindestens 30 Kalendertage dauern).

    Gleichzeitig würde ein Praktikum vom 3. Juli (um dein Beispiel mal aufzugreifen, hier haben wir ja mit Juli und August gleich zwei 31-tägige Monate) an auch nur bis zum 30. September dauern müssen, da dann die 90 Tage rum sind.

    Dienstkleidung kriegst du normalerweise gestellt, in jedem Krankenhaus rennen doch eine Menge an Praktikanten (nicht unbedingt für das Studium) und Zivis herum, die ihre Kleidung auch kriegen ;)



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