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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #31
    eumel
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    Ich hab weder einern Vertrag, noch eine Schweigepflichterklärung noch sonstwas unterschrieben...Kleidung bekomme ich auch gestellt.

    Sagt mal, kennt jemand die Website vom LPA Bayern? Mir kommts so vor als wie wenn die keine hätten...



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  2. #32
    alles OK Avatar von Elodie
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    ja,bis zum 12.9. ist korrekt diddi,sind 30 Tage. Ich mach vom 29.6.-26.9=90 Tage.Laut LPA NRW ist das korrekt.
    Geändert von Elodie (30.08.2006 um 14:36 Uhr)



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  3. #33
    eumel
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    hauptstadt der dekadenz
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    Nochwas: Wenn ich das Praktikum in mehrere Teile teile, hole ich mir einfach für jeden dieser Teile dann eine Bestätigung und gebe sie dann Zusammen ans LPA weiter, oder muss das auf einer Bescheinigung sein?



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  4. #34
    Göttingen Registrierter Benutzer
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    Sorry, wenn ich nochmal so doof frage...aber seid ihr euch wirklich sicher? Ich hab heute mit einigen Freunden gesprochen und dir meinte, man müsste das praktikum vom 14. bis zum 14. absolvieren...
    es gibt doch auch seit diesem Jahr irgendwie neue Bestimmungen, oder?

    danke!!



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  5. #35
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    Also das mit den Tagen ist anscheinend unterschiedlich geregelt. In S-A ist es so, dass die die Monate laut BGB zählen, d.h.

    1.08. bis 31.08 = 1 Monat = 30 Tage

    1.02. bis 28.02 = 1 Monat = 30 Tage

    bzw.

    14.08 bis 13.09 = 1 Monat = 30 Tage

    Dies steht auf einem Merkblatt vom LPA Sachsen-Anhalt. Es kann aber durchaus sein, dass es in anderen BL andere Regelunge gibt und wirklich die Tage zählen. Ergo: Am besten informieren oder arbeite einfach von 14.08 bis 14.09 dann hast nach jeder Regelung deine 30 Tage zusammen


    Asebie



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