Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gab am Dienstag der Klage eines Mannes statt, bei dem beim Blutspenden durch den Einstich der Kanüle ein Hautnerv verletzt wurde (Risiko 1:25000).
Seither hat er dauerhafte Schmerzen im Arm, muss ständig Medikamente nehmen und ist nur noch zu 50% arbeitsfähig.
Wie haltet ihr das beim gewöhnlichen Blutabnehmen und Braunülen legen. Klärt ihr den Patienten über mögliche Entzündungen, Paravasate o.ä. auf?Laut Urteil ist eine "umfassende Risikoaufklärung" nötig…der Spender müsse auch über seltene Risiken aufgeklärt werden, wenn sie für den Eingriff spezifisch seien und ihn in seiner Lebensführung beeinträchtigen könnten.
Der Spender war in einem Merkblatt auf seltene Folgen wie Unwohlsein hingewiesen worden.
Noch seltener sind Schädigungen von Blutgefäßen oder Nerven hieß es in dem Informationsblatt der Blutspendezentrale Saar-Pfalz. Das reichte dem Gerichtshof aber nicht aus (Starkenburger Echo 15.März 2006).
Und zum Thema Hautnerven, sind die auch bei kleinlumigen Kanülen gefährdet?
Und liegen die nicht verdammt variabel?!