teaser bild
Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 12
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von Tse Tse
    Registriert seit
    26.06.2005
    Ort
    unter'm Antoniterkreuz
    Beiträge
    802
    Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gab am Dienstag der Klage eines Mannes statt, bei dem beim Blutspenden durch den Einstich der Kanüle ein Hautnerv verletzt wurde (Risiko 1:25000).
    Seither hat er dauerhafte Schmerzen im Arm, muss ständig Medikamente nehmen und ist nur noch zu 50% arbeitsfähig.

    Laut Urteil ist eine "umfassende Risikoaufklärung" nötig…der Spender müsse auch über seltene Risiken aufgeklärt werden, wenn sie für den Eingriff spezifisch seien und ihn in seiner Lebensführung beeinträchtigen könnten.
    Der Spender war in einem Merkblatt auf seltene Folgen wie Unwohlsein hingewiesen worden.
    Noch seltener sind Schädigungen von Blutgefäßen oder Nerven hieß es in dem Informationsblatt der Blutspendezentrale Saar-Pfalz. Das reichte dem Gerichtshof aber nicht aus (Starkenburger Echo 15.März 2006).
    Wie haltet ihr das beim gewöhnlichen Blutabnehmen und Braunülen legen. Klärt ihr den Patienten über mögliche Entzündungen, Paravasate o.ä. auf?

    Und zum Thema Hautnerven, sind die auch bei kleinlumigen Kanülen gefährdet?
    Und liegen die nicht verdammt variabel?!
    Geändert von Tse Tse (15.03.2006 um 16:48 Uhr) Grund: falsches Datum, haben ja schon 2006



  2. #2
    Redaktion MEDI-LEARN Avatar von DoktorW
    Registriert seit
    06.03.2002
    Ort
    Bureau des médecins
    Semester:
    Gasmann
    Beiträge
    5.023
    Man kann es auch übertreiben. Ich kenne niemanden, der jemand wegen einer Venenpunktion aufklärt!
    Dumme Sache für den armen Blutspender, aber irgendwo hat die Rechtsverdreherei auch seine Grenzen!
    Der Pessimist sieht nur die dunkle Seite der Wolken und jammert. Der Philosoph sieht beide Seiten und zuckt die Achseln. Der Optimist sieht die Wolken gar nicht - er geht auf ihnen spazieren.



  3. #3
    Flacharzt
    Registriert seit
    20.04.2003
    Semester:
    jenseits von gut und böse
    Beiträge
    2.905
    Das Blutspenden ist ein elektiver Eingriff, da muß vielleicht mehr aufgeklärt werden als bei notwendigen diagnostischen/therapeutischen Eingriffen am Patienten.
    Tempora mutantur, nos et mutamur in illis.



  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von Gersig
    Registriert seit
    02.04.2003
    Ort
    Mørvig
    Semester:
    CEA
    Beiträge
    8.715
    Das wäre ja lustig, vor jeder Viggo oder Blutentnahme ne Aufklärung, am Besten mit Aufklärungsbogen. In dem auch drinsteht, dass als Risiko der Student/Famulus/Arzt beim Blutabnehmen noch Standgas haben kann.

    Ich glaube, dass kleine Kanülen das Risiko zwar minimieren, dass es aber trotzdem in Einzelfällen zu Schädigungen kommen kann!



  5. #5
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
    Registriert seit
    31.05.2004
    Ort
    Westfalenpott
    Beiträge
    15.975
    Die Hintergründe möchte ich aber mal genauer wissen, das glaube ich so ohne weiteres nicht. Hast Du mal die Quelle, Tse?
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook