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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hi Leute,

    ich habe folgende Frage.
    Ich hatte ein Vorstellungsgepräch und eine mündliche
    Zusage.

    Ich will nun auch mündlich zusagen.mich würde aber interessieren,
    inwiefern dieser mündlicher Vertrag bindend ist.
    Kann ich schon vor Arbeitsantritt kündigen ?
    Oder,wie sind die Fristen danach?

    Es würde mich unheimlich erleichtern,wenn ihr mir antworten
    würdet,ich weis nämlich nicht,wass ich tun soll.
    ICh warte auf die Antwort von einer anderen Klinik ,wo ich lieber hingehen würde.
    Soll ich in Klink 1 zusagen,oder wäre daß bindend.

    danke



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  2. #2
    Fairway-Fan Avatar von Golfina
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    150
    Zugesagt hast du, wenn du unterschrieben hast. Danach kannst du in deiner Probezeit ohne Angabe von Gründen jederzeit wieder kündigen.
    Aber wieso läßt du's nicht einfach offen, bis du die Antwort von Klinik 2 hast?



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    hi, Golfina,

    ich habe gesagt,daß ich mich bis Montag bei denen
    melden werde. Morgen werde ich noch mal in Klinik 2
    anrufen und fragen ,ob schon eine Entscheidung gefallen ist,
    aber ich glaube es nicht.

    Du meinst also ich kann ohne Angabe eines Grundes kündigen.
    Das ist ja sehr beruhigend.

    Weist Du, ob ich schon Kündigen kann, bevor ich die sTelle antrete ?



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  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von Fraggle
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    254
    eine mdl. zusage ist in keinem fall rechtskräftig verbindlich.
    es gilt nur schriftliches. deshalb kann dir der chefarzt auch einen vom storch erzählen, er ist auch nicht daran rechtlich gebunden. man kann versuchen, mdl. absprachen rechtskräftiger zu machen, indem man sie unter zeugen tätigt, aber auch das ist nicht einfach vor gericht.

    in der probezeit gilt eine 2-wöchige kündigungsfrist ohne angabe von gründen (wenn nicht eine andere vereinbarung im vertrag steht.) (für arbeitnehmerseite wie arbeitgeber-).
    wird ein ausbildungsverhältnis im vertrag vereinbart, so gilt für den ausbilder eine fristlose kündigung, für den auszubildenden eine 4-wöchige kündigungsfrist.

    diese kündigungsfristen gelten natürlich auch bei einem schon unterschriebenen arbeitsvertrag, den man aber vor stellenantritt wieder kündigt.


    ciao
    fraggle



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  5. #5
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    Hi,Fraggle ,

    danke für deine Antwort.
    jetzt bin ich etwas erleichtert.

    Ich finde es sehr kompliziert mit diesen juristischen Angelegenheiten.
    Wenn ich vor Stellenantritt kündigen würde,
    dann müsste ich nach Gesetz 2 Wochen arbeiten
    und könnte dann wieder gehen.

    Ist das richtig?




    Thanx

    Süße



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