teaser bild
Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 11
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    15.10.2004
    Semester:
    Assistent
    Beiträge
    36
    Hallo,
    kann mir jemand sagen ob eine Ausmusterung beim Bund bei der ZVS auch als "abgeleisteter" Dienst zählt?
    Man kann ja eigentlich nix dafür wenn man untauglich ist, wär blöd wenn man danach (bspw. im AdH) deswegen benachteiligt wäre...
    Gruß



  2. #2
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    29.10.2005
    Ort
    LMU München
    Semester:
    B.Sc. in Pharmaceutical Sciences
    Beiträge
    63
    denke mal eher nicht, schließlich hast du ja keinen dienst abgeleistet.
    außerdem kann sich heut jeder, der kein bock auf bund/zivi hat, ausmustern lassen.nur eine frage des geschicks...



  3. #3
    Scutmonkey Deluxe Avatar von Hellequin
    Registriert seit
    29.08.2003
    Ort
    Hauptstadt des Nebelreichs
    Semester:
    Facharzt
    Beiträge
    7.165
    Zitat Zitat von Jack314
    Hallo,
    kann mir jemand sagen ob eine Ausmusterung beim Bund bei der ZVS auch als "abgeleisteter" Dienst zählt?
    Nein. Aber wenn du soviel Angst vor einer Benachteiligung hast, kannst du ja Widerspruch gegen den Musterungsbescheid einlegen.
    In this Job, I have to steal my laughs where I can, no matter how sad, pathetic or snide. *Jenny Sparks*

    Im Morgengrauen nach der Nachtschicht hatte Dr. Elsner für die großen Fragen der Menschheit
    - Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Was wollen wir? - alle Antworten:
    Er kam von der Nachtschicht, ging nach Hause und wollte nur noch schlafen!



  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von Poro
    Registriert seit
    06.06.2003
    Ort
    Ex-Berliner, jetzt im Hohen Norden
    Semester:
    3. WBJ
    Beiträge
    1.157
    Und könnte man nicht auch ein FSJ machen, das wäre ja auch ein Dienst udn das darf ja jeder machen.
    ...Medicina vinci fata non possunt...



  5. #5
    Schatten-Park-Student
    Registriert seit
    23.08.2005
    Ort
    Debrecen (Ungarn)
    Semester:
    7
    Beiträge
    66
    Das sagt die ZVS:

    "Welche Dienste gelten?

    Dieser Abschnitt des Zulassungsantrages betrifft Sie nur dann, wenn Sie einen Dienst bereits beendet haben oder bis zum 30. April 2006 beenden werden. Wer ausgemustert wurde, macht in diesen Feldern keine Eintragung.

    Als Dienst gilt:

    -ein Wehrdienst oder Dienst beim Bundesgrenzschutz bis zur Dauer von drei Jahren,

    -ein Zivildienst sowie andere Dienste im Ausland gemäß § 14 b Zivildienstgesetz (ZDG),

    -ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder ein europäischer Freiwilligendienst von mindestens sechsmonatiger Dauer,

    -ein mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer,

    -eine Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren."

    Kein Dienst = kein Dienst



Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook