Zitat Zitat von MacMoped
Das sagt die ZVS:

"Welche Dienste gelten?

Dieser Abschnitt des Zulassungsantrages betrifft Sie nur dann, wenn Sie einen Dienst bereits beendet haben oder bis zum 30. April 2006 beenden werden. Wer ausgemustert wurde, macht in diesen Feldern keine Eintragung.

Als Dienst gilt:

-ein Wehrdienst oder Dienst beim Bundesgrenzschutz bis zur Dauer von drei Jahren,

-ein Zivildienst sowie andere Dienste im Ausland gemäß § 14 b Zivildienstgesetz (ZDG),

-ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder ein europäischer Freiwilligendienst von mindestens sechsmonatiger Dauer,

-ein mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer,

-eine Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren."

Kein Dienst = kein Dienst
Möchte anmerken: Mein österreichischer Wehrdienst zählt auch