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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Premium Mitglied
    Mitglied seit
    28.12.2002
    Ort
    Münster
    Semester:
    HEx HEx!
    Beiträge
    216
    Die Rettungsassistenten-Ausbildung wird vom zuständigen LPA vollständig anerkannt! Sowohl als Pflegepraktikum, als auch als Erste-Hilfe-Schein! Die zuständige Dame in Düsseldorf war total nett und nach einem freundlichen Anruf ging es bei mir auch ziemlich flott, bis ich den Wisch vom LPA hatte!



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  2. #7
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    19.07.2009
    Semester:
    3. Wartesemester
    Beiträge
    12
    Ich habe vor auf Grund meiner Wartesemester eine Ausbildung als MTA (hier werden nur 42 als Pflegepraktikum anerkannt) zumachen (jedenfalls habe ich dazu beworben - und schon zwei Zusagen zum Bewerbungsgespräch, bei einer von beiden wird es schon klappen) und wollte die Zeit bis zum Ausbildungsbeginn (jeweils Oktober) mit einen Pfegepraktkiium überbrücken ... nur leider habe ich fest gestellt:

    Das es mir eventuell nicht angerechnet werden kann:

    "1. Wann kann oder muss ich Pflegepraktikum machen?

    Pflegepraktikum muss jeder machen, der in Deutschland Medizin studiert. Das Praktikum kann nach dem Abitur (Schulpraktika werden also nicht anerkannt) gemacht werden und muss bei der Anmeldung zum 1. Staatsexamen (im Regelfall nach dem 4. Semester) fertig absolviert sein. Das Praktikum muss in der vorlesungsfreien Zeit, vor dem Studium oder in einem Urlaubssemester absolviert werden.
    Achtung, es dürfen nur maximal zwei Jahre zwischen dem Ableisten des Krankenpflegepraktikums und dem Studienbeginn liegen!!!"




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