Hallo Leute,
ich studiere im 6.FS Humanmedizin und habe für das SS noch einen Jura-Studienplatz in Münster erhalten. Ich hatte vor in Medizin ein Urlaubssmester einzulegen, da ich das in Dresden mache. Die Uni-Dresden hatte nichts dagegen, aber die Universität Münster hat mir eine Doppelimmatrikulation verboten. Mein Weg führte mich bis zum Ministerium in NRW. Wenn mir jemand in dieser Angelegenheit weiterhelfen kann, dann wäre ich sehr dankbar, da es mir sehr wichtig ist. Vielleicht Leute die genau diese Kombination machen.
mfg marcel