genau so ist es. Nur bei den Unis, wo die Immatrikulationsfrist mit der Frist zu Annahme des Studienplatzes seitens der ZVS zusammenfällt muss/kann man diese Erklärung bei der Einschreibung mit dazugeben.Zitat von Poro
Das wurde mir heute auch noch von der Studentenkanzlei Würzburg bestätigt.
Frage mich nur, warum man das nicht so einleuchtend auf dem Zusagebescheid hat formulieren können...