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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Aber meine Zulassung bezieht sich doch nur auf das Sommersemester ... d.h. ich müsste mich nocheinmal neu bewerben fürs Wintersemester, oder?

    Alex



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  2. #7
    unsensibel Avatar von Lava
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    Darf man den überhaupt ein Studium anfangen, wenn gleichzeitig noch eine Ausbildung läuft? So rein rechtlich?
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  3. #8
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    also nochmal, es kommt darauf an was für regelungen die uni in der beziehung hat, für berlin weiss ich das leider nicht. ich hatte jetzt zum ws05/06 ne zulassung für nen teilstudienplatz in erlangen erhalten, die kam aber erst so spät, dass ich etwas über nen monat verpasst hatte, ich hab mich dann mit der studienberatung unterhalten und die haben mir dann gesagt, dass ich das semester vertreichen lassen kann, wenn ich mich nirgendwo schriftlich bestätige das ich an vorlesungen teilgenommen hab o.ä. .. das heisst ich hatte mich eingeschrieben aber eben nichts gemacht und hätte jezt zum sommersemester wieder im ersten semester beginnen können.
    Das gleiche hab ich dir ja vorgeschlagen. Nur halt in rücksprache mit der Studienberatung der uni Berlin. dann kannste deine ausbildung beenden und zum wintersemester wieder im ersten anfangen... sofern das halt in berlin geht.
    aber es wär ne möglichkeit!
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  4. #9
    unsensibel Avatar von Lava
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    Es geht ja nicht darum, dass du eingeschrieben bist und nichts tust. Die Frage von mir war, wie das aussieht, wenn man offiziell noch in einem Ausbildungsvertrag drin steckt. Ich denke schon dass das was anderes ist als arbeitslos und unbeschäftigt Däumchen zu drehen, während man eingeschrieben ist.
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  5. #10
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    schon klar, hab ersma nur alex geantwortet

    kann natürlich sein das das nur im einzelfall geht (ausbildung + eingeschrieben sein) aber da soll er halt nachfragen.
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