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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    ist es tatsächlich möglich mit abschluss einer rechtsschutzversicherung (abgesehen von den monatlichen beiträgen) tatsächlich kostenlos einen studienplatz einzuklagen? würd das dann nicht jeder machen? lohnt sich das bei 2,0 3WS?



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  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von Flohri
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    kostengünstig <--> klage

    widersprechen sich die zwei Begriffe nicht?

    sorry für offtopic



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von Poro
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    Also ich würde euch raten ohne Anwalt zu klagen, denn meist wird eh nicht geklagt, sondern man verfolgt nur eine einsweilige Anordnung und dazu braucht man keinen Anwalt. Wichtig ist nur, dass man alle Fristen einhält. Runter laden kann man sich die benötigten Formulare bei der Asta-HP. Den Link dazu weiß ich aber gerade leider nicht. Ich hätte das jetzt so gemacht, wenn ich keinen Platz regulär bekommen hätte.
    Die Rechtsschutzversichrung deckt meiner Meinung nach nicht die wirkliche Klage ab, sondern auch nur bis zur einsweiligen Anordnung, oder?
    ...Medicina vinci fata non possunt...



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  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von Flohri
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    bringt das dann überhaupt etwas, nur bis zur einstweiligen Anordnung zu gehen?



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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von Poro
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    Ja, das bringt was, aber nur dann, wenn die entsprechenden Unis nicht erneut Widerspruch einlegen oder so ähnlich. Also zumindestens geht das in Göttingen. Kommt wohl immer auf die entsprechenden rechtsabteilungen an. In Göttingen ist das dann so, dass die Plätze halt verlost worden sind unter all denen, die die einsweilige Anordnung gestellt haben. Wie das bei anderen Unis ist, weiß ich nicht genau.
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