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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Registrierter Benutzer
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    @ BL4: ...täusch dich da mal nicht mit dem Krebs als Härtefall.

    Die Tatsache, dass ich mit 17 Jahren an Leukämie erkrankte hat die ZVS nicht sonderlich beeindruckt... trotz Chemo, Knochenmarkstransplantation und drei Wochen Koma. Gäbe es meine Schwestern nicht, wäre ich heute Geschichte.

    Einen Studienplatz habe ich nicht bekommen, angeblich auch nicht schwerwiegend genug.

    Ich frage mich, WAS man haben muss, um unter die Härtefallregelung zu fallen!

    Sorry, aber diese Logik muss ich ja nicht verstehen, oder?



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  2. #17
    Dynamo Ultra Avatar von MediFreaK
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    hmm naja, aber jetzt bist du ja wieder "gesund"...also wo soll der härtefall herkommen?? das jetzt nicht falsch verstehen....ich kapiere diese härtefallregelung der zvs auch nich
    Und Gott sprach: lächle, es könnte schlimmer sein und ich lachte und es kam schlimmer...



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  3. #18
    Bayer auf Abwegen
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    Wenn sie in z.B. in der Kollegstufe erkrankt war, waere das als Grund eine eventuell schlechte Abiturnote durch die Haertefallregelung auszugleichen, da sie ja nachweislich extrem eingeschraenkt war in der Zeit.

    Haertefallantrag bezieht sich ja nicht nur auf aktuelle Erkrankungen, die einen sofortigen Studienbeginn unabdingbar machen, es gibt ja auch die (theoretische) Moeglichkeit einen Antrag zu stellen, wenn man nachweislich im Schaffen einer sehr guten Abinote behindert war. Wie gesagt, koennte in dem Fall durchaus moeglich sein.

    Mehr kann ich dazu nicht sagen, ausser die Wege der ZVS sind unergruendlich...



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  4. #19
    Touristin Avatar von Jauheliha
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    Zitat Zitat von Dr. Pschy
    Haertefallantrag bezieht sich ja nicht nur auf aktuelle Erkrankungen, die einen sofortigen Studienbeginn unabdingbar machen, es gibt ja auch die (theoretische) Moeglichkeit einen Antrag zu stellen, wenn man nachweislich im Schaffen einer sehr guten Abinote behindert war. Wie gesagt, koennte in dem Fall durchaus moeglich sein.
    Das ist aber so nicht richtig, in solchen Fällen, in denen es "nur" um die Abinote geht, muss ein Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt werden, dh. entweder ein Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote oder ein Antrag auf Verbesserung der Wartezeit. Hat man diesen Antrag durchbekommen, nimmt man wieder ganz normal am Auswahlverfahren teil.
    Stellt man allerdings einen Härtefallantrag, geht es nur darum direkt studieren zu können/ müssen, und da für Härtefälle laut ZVS bis zu 2% der zu vergebenen Studienplätze freigehalten werden, kann man sich ausrechnen wie da die Chancen stehen...



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  5. #20
    Bayer auf Abwegen
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    Das ist korrekt, mein Fehler. Haette erst die Merkblaetter der ZVS lesen sollen. Auf jeden Fall gehts rueckwirkend auch, eben durch den Nachteilsausgleich.



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