Sorry, ich hab nur das wiedergegeben, was mir die dame erzählt hat.
Hört sich schon extrem ******** an
Sorry, ich hab nur das wiedergegeben, was mir die dame erzählt hat.
Hört sich schon extrem ******** an
Ich frage mich sowieso die ganze Zeit über, wie das mit den Härtefällen funktionieren soll. Ich meine, einerseits ist man zu krank bzw. zu schlecht dran, um noch auf 'nen Platz warten zu können, aber andererseits ist es dann kein Problem, später als Arzt zu arbeiten???
Vielleicht kennt ja jemand Härtefallanträge, die zugelassen wurden, oder Beispiele, mit welchen Einschränkungen man Erfolg bei einem Härtefallantrag hätte. Würde mich mal interessieren......
Bitte nicht falsch verstehn, dass ich mich da einmische, aber für Erkrankungen/Zwischenfälle in der Schulzeit, hat die ZVS schon was eigenes.Zitat von Dr. Pschy
"Antrag auf Nachteilsausgleich" und da kannste entweder auf Notenverbesserung oder Wartezeitgutschrift gehen. Aber auch das funzt nur mit hieb- und stichfestem Amtsärzlichen Attest und ausführlichster Begründung von Schulleitung/Schulpsycholgen. Hatte zum SS05 mal Härtefallantrag gestellt, aber eben ohne die 3-4 seitige Stellungnahme der Schulleitung...
Ich zitiere mich mal selbst, heute Nachmittag um 14.14.Zitat von Dr. Pschy
Na, drei mal dürft ihr raten, was ich versucht habe... Ich habe Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote gestellt.(Für mich läuft das alles unter dem Sammelbegriff "Härtefallantrag", sorry, hab mich undeutlich ausgedrückt)
Vorher war ich auch ein Einserkandidat und habe kein einziges Zeugnis schlechter als 1,3 im Durchschnitt gehabt...aber wenn du ein 3/4 Jahr im Krankenhaus verbringst, was soll dann die Schulleitung schreiben, außer, dass du eben ein 3/4 Jahr gefehlt und die Klasse nicht wiederholt hast?
Wenn du nach überstandener Krankheit wieder gesund bist, kann dir ein Amtsarzt eben auch nur bestätigen, dass du wieder gesund bist. Das ist doch völlig für den Ar***.
Jou, Shit happens....ich weiß, Kläger sind hier nicht gern gesehen, aber ich hoffe, ihr nehmt mir meine Studienplatzklagen nicht allzu übel.