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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    lost in that plastic life Avatar von BL4
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    02.01.2003
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    emergency room
    Semester:
    Who gon stop me, huh?
    Beiträge
    430
    Sorry, ich hab nur das wiedergegeben, was mir die dame erzählt hat.

    Hört sich schon extrem ******** an



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  2. #22
    läuft... Avatar von altalena
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    auf geht's, ab geht's
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    Ich frage mich sowieso die ganze Zeit über, wie das mit den Härtefällen funktionieren soll. Ich meine, einerseits ist man zu krank bzw. zu schlecht dran, um noch auf 'nen Platz warten zu können, aber andererseits ist es dann kein Problem, später als Arzt zu arbeiten???

    Vielleicht kennt ja jemand Härtefallanträge, die zugelassen wurden, oder Beispiele, mit welchen Einschränkungen man Erfolg bei einem Härtefallantrag hätte. Würde mich mal interessieren......



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  3. #23
    Registrierter Benutzer
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    Parkplatz für die nächsten 3 Jahre
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    83
    Zitat Zitat von Dr. Pschy
    Wenn sie in z.B. in der Kollegstufe erkrankt war, waere das als Grund eine eventuell schlechte Abiturnote durch die Haertefallregelung auszugleichen, da sie ja nachweislich extrem eingeschraenkt war in der Zeit.
    Bitte nicht falsch verstehn, dass ich mich da einmische, aber für Erkrankungen/Zwischenfälle in der Schulzeit, hat die ZVS schon was eigenes.

    "Antrag auf Nachteilsausgleich" und da kannste entweder auf Notenverbesserung oder Wartezeitgutschrift gehen. Aber auch das funzt nur mit hieb- und stichfestem Amtsärzlichen Attest und ausführlichster Begründung von Schulleitung/Schulpsycholgen. Hatte zum SS05 mal Härtefallantrag gestellt, aber eben ohne die 3-4 seitige Stellungnahme der Schulleitung...



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  4. #24
    Bayer auf Abwegen
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    Zitat Zitat von Dr. Pschy
    Das ist korrekt, mein Fehler. Haette erst die Merkblaetter der ZVS lesen sollen. Auf jeden Fall gehts rueckwirkend auch, eben durch den Nachteilsausgleich.
    Ich zitiere mich mal selbst, heute Nachmittag um 14.14.



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  5. #25
    Registrierter Benutzer
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    Na, drei mal dürft ihr raten, was ich versucht habe... Ich habe Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote gestellt.(Für mich läuft das alles unter dem Sammelbegriff "Härtefallantrag", sorry, hab mich undeutlich ausgedrückt)
    Vorher war ich auch ein Einserkandidat und habe kein einziges Zeugnis schlechter als 1,3 im Durchschnitt gehabt...aber wenn du ein 3/4 Jahr im Krankenhaus verbringst, was soll dann die Schulleitung schreiben, außer, dass du eben ein 3/4 Jahr gefehlt und die Klasse nicht wiederholt hast?
    Wenn du nach überstandener Krankheit wieder gesund bist, kann dir ein Amtsarzt eben auch nur bestätigen, dass du wieder gesund bist. Das ist doch völlig für den Ar***.

    Jou, Shit happens....ich weiß, Kläger sind hier nicht gern gesehen, aber ich hoffe, ihr nehmt mir meine Studienplatzklagen nicht allzu übel.



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