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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #41
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    Zitat Zitat von Ulf0983
    Für den Fall der Ablehnung-wie sieht der Rechtsweg aus?? Die Frage geht eher an die juristisch Fitten unter euch. Wer hat da ne Ahnung.
    Und nochmal/wiedermal die Frage wer wurde Härtefall zugelassen??
    Hat denn wirklich keiner mehr ne Hilfe oder ist das Thema so schwierig??

    Dank



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  2. #42
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    Hi Ulf

    ich war selbst gesundheitsbedingt längere Zeit abwesend vom Unterricht und habe aufgrund meiner Erkrankung einen deutlich schlechteren Abischnitt erzielt, als eigentlich möglich gewesen wäre. Bei mir wäre die Klausel "krankheit mit der Tendenz zur verschlechterung" auch anwendbar und deswegen habe ich mich eingehend über die Möglichkeiten eines härtefallantrags mit der behinderten beauftragten meiner (wunsch)universität unterhalten.

    sie meinte:
    - ZVS ist knallhart: härtefälle werden nur in den seltesten fällen akzeptiert. der härtefallantrag muss formal und inhaltlich absolut stimmig und lückenlos sein.
    -So makaber es sich auch anhört, aber ohne Sätze und vorallem fakten wie "lebensbedrohliche Erkrankung", "schlechte Pronose", "geringe lebenserwartung"... hat man über Härtefall kaum eine Chance
    - probieren sollte man es aber auf jeden fall, denn wenn dem Härtefallantrag nicht nachgegeben wird, entstehen ja keine Nachteile für dich. paralell ist es sinnvoll auch Anträge auf nachteilsausgleich zu stellen, weil diese ja auch was bringen können.

    ich habe über drei ecken, etwas über einen erfolgreichen härtefallantrag gehört:
    - betreffender hatte Mukovizidose, der behandelde Arzt konnte statistisch nachweisen und handfest belegen, dass diese Stoffwechselerkrakung eine schlechte prognose hat (Lebenserwartung etc.) und das für den Antragssteller jeder tag zählt.

    ich wünsche dir viel glück und gesundheitlich alles gute,

    lg elli
    Geändert von elli03 (10.07.2006 um 12:49 Uhr)



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  3. #43
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    Danke Elli!!!


    Weitere Meinungen??



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  4. #44
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    Juristischer Weg:
    Antrag stellen >>> Ablehnung durch ZVS >>>
    Widerspruch einlegen (Weg ist auf dem Ablehnungsbescheid beschrieben) >>> eventuell Ablehnung des Widerspruchs durch ZVS >>>>
    Klageeinreichung (Verwaltungsgericht o. Sozialgericht, ich weiß es nicht)
    ist aber bei der Ablehnung wieder beschrieben (wo u. in welcher Zeitfrist)
    >>> gerichtl. Entscheidung



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  5. #45
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    Zitat Zitat von elli03
    - betreffender hatte Mukovizidose, der behandelde Arzt konnte statistisch nachweisen und handfest belegen, dass diese Stoffwechselerkrakung eine schlechte prognose hat (Lebenserwartung etc.) und das für den Antragssteller jeder tag zählt.
    Bei der Krankheit muss man eigentlich statistisch gar nix nachweisen. Da langt ein Attest vom Doc mit kurzer Krankheitserklärung.
    Die Krankheit verläuft IMMER tödlich. Und auch die Verschlechterung ist kaum aufzuhalten.
    Muko ist ganz sicher ein Grund für einen Härtefallantrag. Da würde auch die ZVS wohl nie verweigern!



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