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Umfrageergebnis anzeigen: Approbation für Ausländer, die in Deutschland ihr Studium abgeschlossen haben?

Teilnehmer
79. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, Schluß mit der "Berufserlaubnis"

    65 82,28%
  • Nein, die bisherige Regelung ist besser.

    14 17,72%
  • Anderes(bitte im Thread angeben)

    0 0%
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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Banned Avatar von Tombow
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    Hi @ll,

    Hier eine Umfrage zu einem Thema, was mich seit langem wurmt - wie steht ihr zu dem Unsinn mit der Berufserlaubnis für Bildungsinländer (ausländische, meistens nicht-EU- Studenten, die ihr Medizinstudium in Deutschland abgeschlossen haben).

    Nach geltendem Recht haben sie kein Anspruch auf die Erteilung einer Approbation, es sei denn, sie wären staatenlos, im Besitz einer Einbürgerungszusicherung oder mindestens 2 Jahre mit einem/einer deutschen PartnerIn verheiratet (Scheinehe genügt hier nicht). Die Berufserlaubnis ist dann zeitlich (maximal für die Dauer der Facharztausbildung), fachlich und arbeitgeberbeschränkt(Ausnahme: FA-Ausbildungen, die mehrere Fächer beinhalten, zB das Stationsjahr für Radiologen, psychiatrisches und neurologisches Jahr für Neurologen/Psychiater).

    Als erstes finde ich es ein Unsinn, daß der deutsche Staat meistens soviel Steuergelder in das Studium von jemandem investiert und nicht im geringsten daran interessiert ist, sich auch ein Teil der Gelder zurückzuholen.

    Das Argument, daß damit der Arbeitsmarkt für inländische Mitbewerber geschützt wird, ist auch nicht haltbar - denn dies geschieht im ausreichendem Maße durch die Bundesagentur für Arbeit.

    Daß man im Zweifelsfalle Bildunsinländer ausländischen Arbeitssuchenden auf die Art und Weise gleichstellt, finde ich für ein grundsätzliches Griff ins Klo. Und noch dazu wird bei Ärzten mit ausländischem(nicht-EU)-Abschluß auch "doppelt gemoppelt" und denen die Gleichstellungsprüfung vorgeschoben.

    Last but not least - in der aktuellen Bundesärzteordnung ist es auch festgehalten worden, daß KEIN Anspruch auf die Erteilung einer Berufserlaubnis besteht. Was unter Umständen das Studium einfach wertlos macht.

    Eure Meinung?
    Geändert von Tombow (26.04.2006 um 12:17 Uhr)



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  2. #2
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    Hallo Leute, dieses Thema wurde schon mal angesprochen aber die letzten Beiträge sind schon ein Paar Jährchen her. Daher ... auf ein Neues!

    Ich bin einer von diesen Bildungsinländern die in dieser Umfrage angesprochen sind. Ich wohne in Deutschland seit 19 Jahren, habe hier Abi gemacht und in München studiert. Nach der schriftlichen Prüfung vor 2 Wochen (bestanden!!!) stehe ich kurz vor der mündlichen. Da ich US Amerikaner bin steht mir dann aber keine Approbation zu.

    Ich wollte mal fragen ob jemand Auswege aus dieser misslichen Situation kennt. Mir würde prinzipiell die deutsche Staatsbürgerschaft zustehen, ich müsste hierfür allerdings meine amerikanische abgeben, was bei mir zumindest im Moment nicht in Betracht kommt. Ich habe mit der zuständigen Landesbehörde (Regierung von Oberbayern) gesprochen und es wurde mir gesagt die einzige Möglichkeit als Ausländer eine Approbation zu bekommen ist 4 Jahre mit einer Deutschen verheiratet zu sein und 4 Jahre lang unter einer Berufserlaubnis zu arbeiten. Immerhin keine Unmöglichkeit aber trotzdem nicht optimal.

    Hat jemand Erfahrungen in diesem Bereich? Vor allem, kann es zielführend sein über den Gerichtsweg vorzugehen? Macht es Sinn Kontakt mit anderen Ämtern und Behörden aufzunehmen um vielleicht doch was zu erzielen? Gibt es in anderen Bundesländer andere Regeln bezüglich der Vergabe von Approbationen für Ausländer?

    Vielen Dank!

    -Dan.



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  3. #3
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    Nachdem jetzt erfolgreich dieses Thema wiederbelebt wurde und ich leider auch zum ersten mal davon höre , mal folgende Frage:
    Wenn ich schlichtundergeifend bis zum Studienende hin eine deutsche Staatsangehörigkeit beantrage und bekomme, kann ich sicher sein, auch die Approbation problemlos zu bekommen? Bin ich dann offiziell deutsch genug, oder muss man die Staatsangehörigkeit seit was weiß ich wann besitzen?
    HILFE!



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  4. #4
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    Wenn du zum Studienende Deutscher bist kannst du problemlos die Approbation beantragen. Außer du bist vorbestraft. Du bist doch nicht vorbestraft, oder? Ich würde halt kucken dass du genug Zeit für die Einbürgerung einplanst, nicht dass du fertig mit dem Examen bist und noch 2 Monate oder wie lang auch immer auf die Staatsbürgerschaft warten musst.

    Kriegst auch so die Approbation wenn du EU Bürger bist aber ich denk mal dass du das schon weißt...

    Nur aus Interesse - gibst du deine alte Staatsbürgerschaft auf um Deutsche zu werden oder hast du eine Ausnahme gefunden?



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  5. #5
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    Zitat Zitat von dantheg
    Ich würde halt kucken dass du genug Zeit für die Einbürgerung einplanst, nicht dass du fertig mit dem Examen bist und noch 2 Monate oder wie lang auch immer auf die Staatsbürgerschaft warten musst.
    bzw. Jahre... oder geht das mittlerweile schneller?



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