Hi @ll,
Hier eine Umfrage zu einem Thema, was mich seit langem wurmt - wie steht ihr zu dem Unsinn mit der Berufserlaubnis für Bildungsinländer (ausländische, meistens nicht-EU- Studenten, die ihr Medizinstudium in Deutschland abgeschlossen haben).
Nach geltendem Recht haben sie kein Anspruch auf die Erteilung einer Approbation, es sei denn, sie wären staatenlos, im Besitz einer Einbürgerungszusicherung oder mindestens 2 Jahre mit einem/einer deutschen PartnerIn verheiratet (Scheinehe genügt hier nicht). Die Berufserlaubnis ist dann zeitlich (maximal für die Dauer der Facharztausbildung), fachlich und arbeitgeberbeschränkt(Ausnahme: FA-Ausbildungen, die mehrere Fächer beinhalten, zB das Stationsjahr für Radiologen, psychiatrisches und neurologisches Jahr für Neurologen/Psychiater).
Als erstes finde ich es ein Unsinn, daß der deutsche Staat meistens soviel Steuergelder in das Studium von jemandem investiert und nicht im geringsten daran interessiert ist, sich auch ein Teil der Gelder zurückzuholen.
Das Argument, daß damit der Arbeitsmarkt für inländische Mitbewerber geschützt wird, ist auch nicht haltbar - denn dies geschieht im ausreichendem Maße durch die Bundesagentur für Arbeit.
Daß man im Zweifelsfalle Bildunsinländer ausländischen Arbeitssuchenden auf die Art und Weise gleichstellt, finde ich für ein grundsätzliches Griff ins Klo. Und noch dazu wird bei Ärzten mit ausländischem(nicht-EU)-Abschluß auch "doppelt gemoppelt" und denen die Gleichstellungsprüfung vorgeschoben.
Last but not least - in der aktuellen Bundesärzteordnung ist es auch festgehalten worden, daß KEIN Anspruch auf die Erteilung einer Berufserlaubnis besteht. Was unter Umständen das Studium einfach wertlos macht.
Eure Meinung?