Vor der Einbürgerung muss man immer noch grundsätzlich seine alte(n) Staatsangehörigkeit(en) aufgeben. Die einzige regelmäßige Ausnahme von diesem Grundsatz ist gegeben, wenn der Heimatstaat die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft rechtlich unmöglich macht oder faktisch nicht durchführt (Iran, Afghanistan, Algerien, Eritrea, Iran, Kuba, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien). Daneben gibt es noch ein paar weitere Ausnahmen, unter denen Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit erfolgen kann, aber die dürften auf Kanadier nicht anwendbar sein.
Gruß,
SuperSonic