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Umfrageergebnis anzeigen: Approbation für Ausländer, die in Deutschland ihr Studium abgeschlossen haben?

Teilnehmer
79. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, Schluß mit der "Berufserlaubnis"

    65 82,28%
  • Nein, die bisherige Regelung ist besser.

    14 17,72%
  • Anderes(bitte im Thread angeben)

    0 0%
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Ergebnis 16 bis 20 von 80
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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
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    Ja das mit Österreich versteh ich wirklich nicht ... ist ja auch so dass (bei uns zumindest) das PJ in Österreich nicht anerkannt wird. Komische Sache.

    Aber hier gehts ja um Bildungsinländer, also Leute die in Deutschland studiert haben und deutsche Examensprüfungen abgelegt haben. Und unter diesen Leuten sind EU Bürger berechtigt eine deutsche Approbation zu beantragen.



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  2. #17
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    [QUOTE=Khiri]
    Zitat Zitat von dantheg
    @ Khiri: EU Bürger sind bereits berechtigt eine deutsche Approbation zu erhalten./QUOTE

    na offensichtlich nicht, wie hier Dr. Pshy gerade geschrieben hat
    Als Bildungsinläder (sprich das Studium in Deutschland durchgezogen oder zumindest beendet) bekommt aber ein Österreicher (oder genauer: österreichischer Staatsbürger) auf Antrag sofort die deutsche Vollapprobation (wie auch jeder andere EUler), und hat nicht die Probleme der Nicht-EUler
    Zitat Zitat von dantheg
    Ja das mit Österreich versteh ich wirklich nicht ... ist ja auch so dass (bei uns zumindest) das PJ in Österreich nicht anerkannt wird. Komische Sache.
    das liegt daran, dass das Auslands-PJ nur dann anerkannt wird, wenn in diesem Land ein Studien-Abschnitt ähnlich dem deutschen PJ vorgesehen ist. Im österreichischen Medizinstudium gibts, soweit ich informiert bin kein solches "praktisches Jahr" im Gegensatz zu z. B. dem schweizer Wahlstudienjahr...



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  3. #18
    Banned Avatar von Tombow
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    Zitat Zitat von Muriel
    Für EU-Bürger gelten doch wirklich nicht diese strengen Auflagen, oder? Tom, war es nicht bei Dir so, dass Du mit dem EU-Beitritt Bulgariens nach einem furchtbaren Jahr der Behördenlauferei ohne Erfolg endlich (natürlich dennoch mit mehr Papierkram als deutsche Kollegen) dennoch mehr oder minder problemlos in Deutschland arbeiten konntest?
    @Muri: Nein, war nicht ganz so. Bin zum Glück an eine Klinik geraten, wo der Chef bzw. der kommissarische Leiter und die Personalabteilung wg. akuten Personalmangels schon bereit waren, vor der zuständigen Landesbehörde mehr Aktionismus zu zeigen. So bin ich mit einer Berufserlaubnis gestartet...zwei Wochen vor dem EU-Beitritt Bulgariens. Die Approbation habe ich dann erst beim Stellenwechsel beantragt, seitdem lebt es sich leichter. Und die Behördenlauferei...ach lassen wir's lieber...sonst müßte ich auch daran denken, daß ich meine erste Stelle schon April 2006 hätte antreten können. Egal.

    Was die Approbation für EU-Bürger betrifft, die Bundesärzteordnung (§14, bitte TExt genau lesen) schreibt für Bildungsausländer (auch für welche aus der EU) entweder eine Gleichwertigkeit der Ausbildung oder ausreichende klinische Erfahrung vor. Alternativ wird die Gleichwertigkeitsprüfung vorgeschoben. Dennoch Schlupflöcher gibt es auch in dem Paragraph, einfach nachlesen). Die Approbationsordnung und Bundesärzteordnung ist zwar Bundesrecht, die Ausführung jedoch Ländersache und daher auch in den unterschiedlichen Ländern auch unterschiedliche Länderbehörden zuständig (in NRW die Bezirksregierungen, in Essen das Landesprüfungsamt, etc, etc.), so daß die Chance schon groß ist, wenn (zukünftiger) Chef und Bewerber nicht lockerlassen, daß es irgendwo klappt.

    In diesem Sinne - hang' on und viel Erfolg!



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  4. #19
    Registrierter Benutzer
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    HILFEEEEEEE! mich hat´s heute erwischt *kotz*
    ich bekomme keine approbation, weil ich kein eu-bürger bin!!
    ich bin in D geboren, in die schule und hab hier studiert. was soll das???
    hätte das nicht mal einer erwähnen können?

    welche möglichkeiten hab ich? wie lange dauert die einbürgerung
    bitte schnell, ich dreh gleich ab



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  5. #20
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Zitat Zitat von joey33
    hätte das nicht mal einer erwähnen können?
    Ich finde nicht, dass es zu viel verlangt ist, vor oder während des Studiums mal einen Blick in die relevanten Gesetzestexte zu werfen.

    welche möglichkeiten hab ich? wie lange dauert die einbürgerung
    Kommt u. a. drauf an, welche Staatsangehörigkeit du hast. Bis zum Erhalt der Einbürgerungszusicherung vergehen "nur" ein paar Monate, aber die Ausbürgerung kann sich deutlich länger hinziehen.

    Du willst ja sicher noch eine FA-Ausbildung machen. Dafür solltest du die Berufserlaubnis bekommen können.

    Gruß,
    SuperSonic



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