teaser bild

Umfrageergebnis anzeigen: Approbation für Ausländer, die in Deutschland ihr Studium abgeschlossen haben?

Teilnehmer
79. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, Schluß mit der "Berufserlaubnis"

    65 82,28%
  • Nein, die bisherige Regelung ist besser.

    14 17,72%
  • Anderes(bitte im Thread angeben)

    0 0%
Seite 5 von 16 ErsteErste 12345678915 ... LetzteLetzte
Ergebnis 21 bis 25 von 80
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    13.01.2009
    Beiträge
    10
    na das sind ja tolle aussichten.

    ich wurde anstandslos zum studium, physikum und examen zugelassen. und es war kein geheimnis, welche staatsangehörigkleit ich habe. da hätte man schon mal ein merkblatt oder dergleichen zulegen können, oder?

    ich wäre ja im traum nicht auf die idee gekommen, dass das ein problem werden könnte. ich halte das schlichtweg für grundgesetzwidrig (keine diskriminierung aufgrund rasse, herkunft, geschlecht, wie erinnern uns...).

    ich bin bildungsinländer und habe meinen gesamte ausbildung in deutschland gemacht.
    ich habe die gleiche qualifkation wie meine kommilitonen, bekomme aber keine approbation, weil ich kein recht darauf hab?? *kotz* ich bin dann wohl ein mensch 2. klasse.
    was heißt da zu viel verlangt???



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #22
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
    Mitglied seit
    31.01.2006
    Beiträge
    2.798
    Zitat Zitat von joey33
    ich wurde anstandslos zum studium, physikum und examen zugelassen. und es war kein geheimnis, welche staatsangehörigkleit ich habe. da hätte man schon mal ein merkblatt oder dergleichen zulegen können, oder?
    Das Studium ist Voraussetzung für die Erteilung der Approbation, aber mit abgeschlossenem Medizinstudium muss man nicht Arzt werden. Wer in Deutschland den ärztlichen Beruf ausüben möchte, sollte sich durchaus mal Gedanken darüber machen, welche Voraussetzungen man dafür erfüllen muss.

    Und ja, es gibt entsprechende Merkblätter zur Approbation als Arzt, die auf die Beschränkungen durch die Staatsangehörigkeit hinweisen, z. B.
    http://www.regierung.oberbayern.baye...r/m_aparzt.htm
    http://www.schleswig-holstein.de/MSG...ApproArzt.html
    http://www.brd.nrw.de/BezRegDdorf/hi...isse/index.php
    http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=16870

    Aber gut, dir nützt das jetzt auch nichts. Wie gesagt, Berufserlaubnis beantragen und Einbürgerungsantrag stellen. Viel Glück!

    Gruß,
    SuperSonic



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #23
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    29.09.2007
    Ort
    Mein Zimmer
    Semester:
    4
    Beiträge
    8
    Wer kommt bitte mal auf die Idee!!!!!!!!! nach seiner Geburt in DEUTSCHLAND, Schullaufbahn in DEUTSCHLAND, ZVS-Antrag in DEUTSCHLAND, PHYSIKUM in DEUTSCHLAND und HAMMEREXAMEN in DEUTSCHLAND!!! sich zu erkundigen, ob DEUTSCHLAND einem dann die Approbation ausstellt?

    Ernste Frage.

    Und ja! Es ist zuviel verlangt, von den Betroffenen genau das zu erwarten!

    Da bin ich ganz auf der Seite der Betroffenen.

    Alle die diese Thematik so unter den Tisch zu kehren versuchen und alles verharmlosen...Ihr habt KEINE AHNUNG!



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #24
    stud.med. Avatar von Linda.1001
    Mitglied seit
    12.04.2007
    Ort
    Duisburg-Essen
    Beiträge
    4.931
    Zitat Zitat von joey33
    ich bin dann wohl ein mensch 2. klasse.
    was heißt da zu viel verlangt???
    Hi,

    vllt ist es wirklich ratsam einen Einbürgerungsantrag zu stellen um so die Approbation zu erhalten.

    Darf ich mal so neugierig sein und fragen welchen Aufenthaltstitel du hast und aus welchem Land du kommst?

    Lg



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #25
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
    Mitglied seit
    31.01.2006
    Beiträge
    2.798
    Es geht weniger darum, sich spezifisch zu erkundigen, ob man in x Jahren die Approbation bekommt, als vielmehr darum, sich mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen dieses noch dazu streng geregelten Berufsbilds vertraut zu machen. Es liegt doch im Eigeninteresse des (zukünftigen) Studenten zu wissen, was geht, was nicht geht, was sein muss, was nicht sein muss. Für "normale" Studiengänge gibt es uni-eigene Prüfungs- und Studienordnungen, für Medizin gibt es sogar eine bundeseinheitliche Approbationsordnung. Wieso ist es zu viel verlangt, diese Texte, die einen selber unmittelbar betreffen, wenigstens einmal zu lesen?

    Übrigens finde ich die Staatsangehörigkeits-Regelung auch völlig unsinnig und bin selber als Nicht-EU-Bildungsinländer davon betroffen...

    Gruß,
    SuperSonic



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
Seite 5 von 16 ErsteErste 12345678915 ... LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook