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  1. #6
    ich war's nicht... Avatar von Pandora
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    sowas von durch
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    Hallo!

    hab das zwar schon mal in den allgemeinen Foren geschrieben, aber hier noch mal.
    Soweit ich weiß, sind alle vom Hammerexamen betroffen, die bis zum 1.10.2006 das 2. Staatsexamen noch nicht in der Tasche haben. Für alle anderen gilt: das 1.(sofern vorhanden) zählt 1/6 zur Endnote und das Hammerexamen 5/6. Ich nehme also an, das für diese Leute das AiP entfällt. (Wär sonst ganz schön fies, oder? )
    Das 1. Staatsexamen, so wie es noch existiert, kann bis zum 1.10.2003 abgelegt werden. Ansonsten wäre das Hammerexamen die einzige Prüfung im klinischen Abschnitt. Für die, die ab WS03/04 studieren (glaub ich jedenfalls), gilt die neue AO vollständig.

    LG, pandora.



  2. #7
    Heinz Wäscher
    Guest
    Hey Pandora!
    Wo hast Du das her? Kannste das via Internet belegen?
    Wäre toll,wenn Du Dich daran erinnern würdest
    Danke
    Heinz



  3. #8
    ich war's nicht... Avatar von Pandora
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    sowas von durch
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    247
    Hallo!

    kann es nicht direkt belegen, aber das sind die offiziellen Infos unserer Fachschaft. Kannst da ja mal anfragen via mail. Die homepage ist www.fairmed-goe.de



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