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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    endlich fertig! Avatar von lala
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    25.03.2002
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    Hallo Jens!
    Versteh ich jetzt nicht?

    1. Ich habe weder bei Uni noch bei Arbeitgeber sowas unterschrieben.

    2. Es geht hier ja doch gar nicht ums Arebieten. Jeder Studi (oder fast jeder) arbeitet doch, und Studium nebenbei ist doch keine "Nebenbeschäftigung", denn ich verdiene ja nichts (und hab ja auch nicht vor was zu arbeiten).

    3.Sooo viele Leute studieren "nebenbei" oder per Fernstudium...kann ja wohl nicht verboten sein. Oder meinst Du es als "Erststudium" fortzuführen wäre der Fehler, weil das ja "hauptberuflich" sein sollte, müßte...

    Daher kann ich Deine Antwort jetzt absolut nicht verstehen, sorry, klär mich mal auf bitte!



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  2. #7
    zwischen Tür und Angel Avatar von Nico
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    AiP = Arzt im Praktikum

    Wie kann ein Arzt denn noch weiterhin als Medizinstudent eingeschrieben sein?

    Allein von dieser Logik ausgehend, dürfte es nicht gehen.
    Wenn das nicht sogar schon Betrug (oder wie auch immer der amtsdeutsche Begriff dafür ist) ist.


    *grübel*
    Nico



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  3. #8
    endlich fertig! Avatar von lala
    Mitglied seit
    25.03.2002
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    1.338
    Hallo Nico, mal gaaaanz langsam, also:

    Wer promovieren will, MUSS einige Pflichtsemester an der jeweiligen Uni wo er promovieren will eingeschrieben sein. Das heißt: ich kann locker 12 oder mehr Semester (z.B. bis zum Abschluß) an der Uni x eingeschrieben sein, dann als AiP oder Assi an der Uni Y mich einschreiben um die jeweiligen Pflichtsemester zu machen (ohne da wirklich zu studieren!).
    Ebenso kann JEDER Mensch egal welchen Beruf er ausübt ein Fernstudium machen oder auch nebenbei ein Vollstudium solange er die Zugangsvorraussetzungen erfüllt. Egal ob er hauptberuflich Lehrer, Arzt oder Klofrau ist.
    Wo soll da ein Betrug sein???
    Und wieviele Studis gibts die sich irgendwo für einschreiben und NIE irgendwelche Prüfungen machen?
    Und da mir die Uni die Rückmeldeunterlagen zuschickt, wieso soll es da verboten sein mich zurückzumelden? Wo steht das? Kann man nach Abschluß "zwangsexmatrikuliert" werden?

    Daher nochmal:
    Weiß jemand es genau oder kennt jemand einen der es weiß oder wie man es herausbekommt (ohne im Studentensekretariat anzurufen natürlich...)?



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  4. #9
    mach mit: Avatar von xxxxmr
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    216
    1) darfst Du als ordentlich eingeschriebener Student nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, da Dir sonst Dein Studentenstatus aberkannt wird und Du (auch nachträglich) Steuern und Sozialversicherung etc nachzahlen müßtest.

    2) hast Du sehrwohl bei Deiner Einschreibung unterschrieben, daß Du zur Zeit keinen Vollzeitjob hast und dies auch sofort anzeigen wirst, wenn Du einen hast.

    3) Steht in den meisten Arbeitsverträgen (ich meine auch in den AIP-Versionen, aber hab ja selbst noch keinen gesehen ... )was von "Nebentätigkeiten müssen durch den Arbeitgeber genehmigt werden"

    4) würde sich wohl sonst jeder noch weiterhin einschreiben (wogegen nicht nur Vater Staat als Hauptsponsor was haben dürfte)

    5) würde ich mir das gut überlegen, denn solltest Du erwischt werden, Dir auch noch Vorsatz unterstellt werden können, Du nicht nur die Strafe zahlen mußt sondern eventl. wegen "mangelnder Reife" oder "Gesetzesuntreue" oder so auch Deine noch nicht mal erhaltene Approbation flöten gehen kann, und das ists mir dann doch nicht Wert.

    6) Mehr ne Frage: Mußt Du nirgendwo beim beantragen der vorläufigen Approbation o.ä. ne Exmatrikulationsbescheinigung vorweisen ??? Keine Ahnung, aber hätte doch auch ne Logik, oder ???

    Reicht das ????

    Liebe Grüße

    Jens
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  5. #10
    mach mit: Avatar von xxxxmr
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    08.11.2001
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    Assistent innem kleinen Haus
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    216
    Sorry, aber in manchen Punkten irrst Du !!!
    So beispielsweise in der Theorie der "Pflichtsemester bei Promotion": Das ist ... fast wäre mir das WOrt "blödsinn" rausgerutscht ..... also: Das ist falsch !
    Sonst müßte man sich ja nur zur Promotion an ner Uni einschreiben und könnte nie nach abgeschlossenem Studium promovieren, was folglich blödsinn ist ! Abgesehn davon promoviere ich zum Beispiel an ner ganz anderen Uni, als meiner eigentlichen !!! Ohne "Pflichtsemester" !

    Fernstudiengänge sind so gewählt, das Du genügend Zeit für Deine Arbeit hast ! Deshalb kannste ja auch nicht alles an ner Fernuni studiern !

    Klar gibts Endlosstudies, aber die dürfen auch nicht mehr als 20 Stunden je Woche (außer in Semesterferien) arbeiten - also auch nichts für immer ! Und nen festen Job haben die Endlosstudies wohl auch nicht ! Jedenfalls nicht vollzeit !

    Was spricht dagegen, beim Studentensekr. nachzufragen ???

    Gruß
    Jens
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