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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    endlich fertig! Avatar von lala
    Mitglied seit
    25.03.2002
    Beiträge
    1.338
    Also:
    Natürlich kann man nach abgeschlossenem Studium promovieren, und in Düsseldorf auch nur dann.
    Aber man muß nachweisen dass man mindestens 2 Semester dort eingeschrieben war, eben die Pflichtsemester! Man kann sich zwar irgendwie davon befreien lassen, man kann sie aber auch nutzen um als Arzt eingeschrieben zu sein. Diese "Pflichtsemester" gibt es auch an anderen Unis und Fakultäten! Auskunft erteilen die jeweiligen Akademischen Prüfungsämter...

    Zum Thema Endlosstudies:
    Also da kenne ich doch einige, die sehr wohl einen festen Job haben, teilweise wirklich ein Studium durchziehen, teilweise einfach nur die Vorteile eines Studentenausweises und Semestertickets nutzen, das ist nciht soooo ungewöhnlich glaube ich

    Zu den 20 Stunden:
    Das ist steuerlich und sozialversicherungstechnisch nötig, aber wenn Du da alles regelst, brav bezahlst, spricht doch nichts dagegen meiner Meinung nach. Ich denke es gibt einige, die über 20 Stunden pro Woche kommen!


    Achja:
    Nirgends muß man eine Exmatrikulation bescheinigen, weder bei der Berufserlaubnis noch bei der Approbation!


    Undnochwas:
    Ich will hier nicht den Staat und den Steuerzahler bescheißen!!!
    Aber als AiP verdient man nicht viel und das Semesterticket ist super-günstig, und wenn es da eine (legale) Möglichkeit gibt (z.B. die Regelung, dass man solange die Promotion noch nicht durch ist weiter eingeschrieben sein KANN), würde ich die gerne nutzen. Also bitte nicht falsch verstehen!



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  2. #12
    mach mit: Avatar von xxxxmr
    Mitglied seit
    08.11.2001
    Ort
    Assistent innem kleinen Haus
    Beiträge
    216
    Hi !
    Das mit den 20 Stunden hat nicht nur steuerliche (etc.) Gründe: Wenn Du mehr als 20 Wochenstunden arbeitst, gehen alle (auch die Uni) davon aus, daß dies nicht mit einem Vollstudium verein bar ist !
    Deshalb ... Problem !
    Unterstützt die Aktion:

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten !!!



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