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Als "Betroffener" kann ich ja mal kurz was dazu sagen( selber Pathologe in WB):
1. Rechtsmedizinische Obduktionen sind,wie ja bereits erwähnt, staatsanwaltschaftlich angeordnet. Das was wir hier veranstalten,sind klinische Obduktionen. Sollte ich z.B. bei einer Obduktion die Vermutung haben,dass Fremdverschulden im Sinne einer Straftat vorliegt,MUSS die Obduktion sofort unterbrochen werden und ein FA für Rechtsmedizin antreten.
Die Obduktionstechnik ist zwar im Grunde gleich, Rechtsmediziner müssen allerdings z.B. häufig mal Körperflüssigkeiten asservieren. Ähnliches gilt für Spurenkunde, die in der Pathologie weniger vorkommt.
2. Sektionshistologie ist ungleich normaler Routinehistologie, allein schon aufgrund der ausgeprägten postmortalen Veränderungen.
3. Die frühere WBO sah wirklich 2 Jahre Pathologie für den angehenden Rechtsmediziner vor, dies ist allerdings mittlerweile in der neuen Fassung runtergekürzt worden.
4. Stellensituation: wohl eher mau,einige Institute werden wohl die Tore schliessen ( hier in NRW nicht mal wenige), insofern sieht die Stellenlage nicht ganz so rosig aus. Ausserdem ist man natürlich sehr gebunden,was bei den Pathologen nicht ganz so dramatisch ist ( z.B. Niederlassung ).
So,my 5 cents
condo
"It won't only be the turkey that gets stuffed this christmas!"