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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Küstenretter Avatar von hypnotel
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    Zitat Zitat von DocScarpetta
    , und trägt ja scheinbar die gleiche Verantwortung dafür.
    Wo ist das begründet? Zwischen PJ und approbiertem UA sollte juristisch ein Unterschied bestehen.

    Wenn wirklich etwas schiefläuft haftet meines bescheidenen Wissens der Verantwortungsträger, sprich Leiter der Abteilung bzw instruierende Mitarbeiter. Ein PJ-Student wird wohl kaum aufgrund eines fatalen Lapsus (ungeachtet dessen ob sein Kompetenzbereich überschritten wurde oder nicht) direkter Beklagter in einem Zivil- oder gar Strafprozess werden.
    (im Falle des gaU wird ja auch üblicherweise von höchsten Stellen aus vertuscht)


    Oder ist dieser Eindruck falsch und jemand kann dazu mit jur. Fakten aufwarten...
    Zitat Zitat von Lars
    Manchmal muss man die Schubkarre halt tragen.



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  2. #22
    Moustiquaire elastique Avatar von DocScarpetta
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    560
    Ahhh, Hypno, Du sprichst mir aus der Seele. Im Verlauf des Threads wartete man aber bereits mit juristischen Fakten auf, darauf bezog sich mein "scheinbar". Lies doch mal ein paar Seiten vorher...
    ph34r t3h cut3 on3s!



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  3. #23
    Küstenretter Avatar von hypnotel
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    16.05.2006
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    taler du tysk?
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    3.782
    Nun ja, gelesen hatte ich... und gut, was die EKs betrifft schreiben viele das gleiche (gab es da etwa einen Zwischenfall)...
    Aber zur Frage der generellen Verantwortlichkeit im Extremfall (durch PJ verursachter 'Kunstfehlerprozess') vermisse ich verläßliche Aussagen. Kann mir wie gesagt nicht vorstellen dass es dann möglich ist als PJ direkt belangt zu werden. Deshalb griff ich dein scheinbar auf , manche Beiträge erwecken genau diesen Eindruck.


    Sollte dem so sein verzichte ich als PJ jedenfalls freiwillig auf arterielle/zentralvenöse Punktionen, Plexusstechen etc., jedenfalls nicht ohne Zusatzversicherung.
    Und das kann's doch nicht sein in der Ausbildung!?
    Zitat Zitat von Lars
    Manchmal muss man die Schubkarre halt tragen.



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  4. #24
    Registrierter Benutzer Avatar von Fino
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    Zitat Zitat von DocScarpetta
    Ist ja nicht so, dass man als PJ nicht auch mal laut werden sollte, wenn einen was anstinkt. Völlig ok.

    Was ich mich aber frage: Wenn man Dinge tun darf, die man nach Ausbildungsstand und (möglicherweise) Vorerfahrung tun kann, warum sollte man als PJler nicht in der Lage sein, nach Kontrolle und Bed-Side-Test mal EKs anzuhängen? .

    Weil das anhaengen von EKs bzw. das Bedside testing so ziemlich die einzige Taetigkeit ist, wo es explizit (!!) verboten ist, dies als nicht vollapprobierter Mensch zu tun. Bei anderen Prozeduren, z.B. Pleurapunktion kann kein Mensch
    ankommen und dem PJler vorwerfen, etwas Illegales getan zu haben.
    Wenn bei einer Pleurpunktion was schiefgeht, kann man der Aufsicht hoechstens vorwerfen, den Kenntnisstand des PJlers falsch eingeschaetzt zu haben, es sei denn, der PJler setzt sich z.B. ueber eine Anordnung des Vorgestetzten, Punktionen nur unter Aufsicht durchzufuehren, hinweg und es passiert was.
    Nocent docent
    Eifriges Mitglied der "das versus dass Polizei"



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  5. #25
    Frederikmd
    Mitglied seit
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    279
    Zitat Zitat von Fino
    Weil das anhaengen von EKs bzw. das Bedside testing so ziemlich die einzige Taetigkeit ist, wo es explizit (!!) verboten ist, dies als nicht vollapprobierter Mensch zu tun. Bei anderen Prozeduren, z.B. Pleurapunktion kann kein Mensch
    ankommen und dem PJler vorwerfen, etwas Illegales getan zu haben.
    Wenn bei einer Pleurpunktion was schiefgeht, kann man der Aufsicht hoechstens vorwerfen, den Kenntnisstand des PJlers falsch eingeschaetzt zu haben, es sei denn, der PJler setzt sich z.B. ueber eine Anordnung des Vorgestetzten, Punktionen nur unter Aufsicht durchzufuehren, hinweg und es passiert was.
    Ich weiss nicht, woher Du das hast. Die Ausuebung der aerztlichen Taetigkeit ist nur demjenigen erlaubt, der approbiert ist. Eine Ausbildungshandlung mit Approbiertem in Anwesenheit ist da was anderes, ich wuerde Dir als Patient Deine Approbation nicht geben, wenn ich wuesste, dass ich mich von einem Nicht-Lizenzierten habe koerperverletzen lassen. Oder koenntest Du mir ernsthaft weissmachen, dass Du von einem PJler im Falle einer Komplikation (selten aber moeglich) gerettet werden wolltest? Ich auch nicht... Dies gilt nicht, wenn man vorher eingewiesen wurdeu eber die Rolle des Studenten und einen Arzt anwesend hat. Und im Endeffekt bist Du schuld, zu sagen, ich habe diesen Menschen umgebracht, weil es mir befohlen wurde, gilt juristisch gesehen nicht. Ein PJler darf auch keine Patienten "eigenhaendig" betreuen, dies hat ausschliesslich unter geeigneter Aufsicht zu geschehen. Ist eigentlich selbstverstaendlich...Streng genommen ist auch die Blutentnahme durch einen Arzt durchzufuehren, dass wird in der (juristischen) Praxis nur lockerer gehandhabt, weil die Komplikationsrate so gering ist. Im Zweifel hilft Dir auch die Utnerschrift, dass man auf Anweisung gehandelt habe, nicht viel.



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