Letztendlich zählt glaub ich nur das, was Dir Dein Chef unterschreibt ...Zitat von maradona69
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erstmal hallo an alle dienstgeplagten hier! ^^
ich habe gerade von einem kollegen erfahren, dass es in baden-württemberg angeblich möglich sein soll, sich 1.assistenzen auf den op-katalog anrechnen zu lassen.
nun meine frage: stimmt das und wenn ja, gilt das auch in anderen bundesländern?
Letztendlich zählt glaub ich nur das, was Dir Dein Chef unterschreibt ...Zitat von maradona69
Naja...was soll eine Unterschrift vom Chef bringen, wenn 1. Assistenzen nicht anzurechnen sind (was in meinen Augen auch eine ziemliche Sauerei wäre, denn das Handling einer OP lerne ich nicht vom Absaugen, KNoten und Fadenschneiden)...
gruesse, die niere
“Don't waste your time on jealousy. Sometimes you're ahead, sometimes you're behind. The race is long, and in the end, it's only with yourself” - Mary Schmich (Chicago Tribune)
ist schon klar, dass man die sachen auch beherrschen sollte, und dass der chef immer das letzte wort hat, ist eh selbstverständlich.
es wäre ja nur mal interessant zu wissen, ob es theoretisch möglich ist...
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im logbuch schreibst du doch eh alle op`s und deine funktion dabei auf. als op kann man sich das nicht anrechnen lassen, aber bei der "erlangung von fertigkeiten" kann man damit unterschriften saven.
allerdings werden dir dinge, die du bei einer erstassistenz machen darfst (appendektomien im verlauf einer hemicolektomie links zum beispiel) als eingriffe angerechnet: im logbuch vermerken, op-bericht ausdrucken und darauf achten dass du dort namentlich mit operationsschritt genannt wirst!