Hallo Lini
Das ist doch das mit Begünstigung des ersten Studienortes oder so???
Neee, das bringt ja nur etwas, wenn man über Abiturbesten- oder Wartezeitquote zugelassen wird ...
Das trifft auf mich leider nicht zu, daher habe ich das mit der Meldebescheinigung und so nicht gemacht ...
-> Ergo: auch kein Sonderantrag A (obwohl ich bei der ersten Antragsstellung das schon angegeben hatte ... dann habe ich mir gedacht, dass das eh nichts bring bei mir)
liebe grüße, irina