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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #121
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    Ich habe eine Frage zur Arztnummer und zwar soll ich diese bei meinem Arbeitgeber angeben.

    Wie komme ich denn an diese Arztnummer bzw. habe ich die schon von irgend jemand bekommen? Ich bin Berufsanfängerin und habe bisher nur meine Approbation beantragt und mich bei meiner zuständigen Bezirksärztkammer angemeldet. Eine Arztnummer ist mir bisher nicht in die Hände gekommen und auf meinem Arztausweis steht nur die Fortbildungsnummer.

    Laut wikipedia soll sie 9-stellig sein und von der KV vergeben werden.... ???



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  2. #122
    Registrierter Benutzer
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    Habe im Forum diesbezügl. nichts gefunden: Werden eigentlich die Anreisekosten zum Bewerbungsgespräch von der Klinik übernommen? Sagen wir mal, ich reise aus Österreich irgendwo in den Norden Deutschlands (12 Stunden Zug, oder 1,5 Stunden Flug) und habe dort am nächsten Tag mein Vorstellungsgespräch... Werden da die Reisekosten (Zug oder Flug) + die Unterkunft für diese Nacht irgendwie ersetzt? thx für Antworten



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  3. #123
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Von Kliniken in der Regel nicht. Steht auch meistens in den Stellenanzeigen drin. Bei Initiativbewerbungen kannst du freundlich nachfragen, ob was übernommen wird. Aber auch da gilt: Kliniken übernehmen immer noch eher selten Reisekosten für Bewerbungsgespräche
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  4. #124
    Registrierter Benutzer Avatar von gabe
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    Kurz zur Befreiung der Versicherungspflicht in der Gesetzl. Rentenversicherung:

    Es ist erstmal grundsätzlich dämlich das nicht zu tun, weil der AG mir in der Ärzteversorgung einen Teil des Rentenbeitrages zahlt, richtig? Übernimmt der AG eigentlich einen Teil der 18.x% (ich bekomme also mehr netto) oder schiesst er nur die Hälfte nochmal drauf?

    Welche Gründe könnte es dafür geben in der GRV zu bleiben?

    Danke!



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  5. #125
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    So ganz verstehe ich nicht, wie Du das mit den AG-Zuschüssen meinst. Du zahlst von Deinem Bruttogehalt die Hälfte des Versorgungswerkbeitrags und der AG buttert auf das Einkommen die andere Hälfte dazu. Wenn Du viel Geld hast, kannst Du auch gerne in der GRV Bund bleiben, da Du nämlich Pflichtmitglied im Versorgungswerk bist, würde das doppelte Beiträge bedeuten.



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