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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #161
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    Also zum Thema DRV: Abmeldung ist auf jeden Fall wichtig, aber zumindest bei meiner Arbeitsstelle (Uni) kann das Geld fürs Versorgungswerk bis zu 3 Monate im Nachhinein von der DRV zurückgeholt und dann zum Versorgungswerk überwiesen werden. Weiß nicht, ob das zwingend überall geht, aber daher keine Panik, falls man kurzfristig ne Stelle bekommt und das noch fehlt.

    Ich würde auch beim Stellenanfang gucken, dass ich aus eventuellen Zusatzversorgungskassen (kirchlich und so, zB von nem Studentenjob) die Unterlagen mit den Personalern durchgehe um die dort gesammelte Zeit gutschreiben zu lassen. Dann kriegt man die 60 Monate Mindestzeit schneller zusammen und hat dann als Rentner bisschen mehr Anspruch. Zwar nicht die Welt,aber warum verschenken?



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  2. #162
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von king kola Beitrag anzeigen
    Also zum Thema DRV: Abmeldung ist auf jeden Fall wichtig, aber zumindest bei meiner Arbeitsstelle (Uni) kann das Geld fürs Versorgungswerk bis zu 3 Monate im Nachhinein von der DRV zurückgeholt und dann zum Versorgungswerk überwiesen werden. Weiß nicht, ob das zwingend überall geht, aber daher keine Panik, falls man kurzfristig ne Stelle bekommt und das noch fehlt.
    Vorsicht! Du meinst wohl das Richtige, kommt aber falsch rüber!
    Der Antrag zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht muss innerhalb von drei Monaten ab Tätigkeitsaufnahme bei der ÄVWL gestellt werden. Wird die Drei-Monats-Frist versäumt, spricht die gesetzliche Rentenversicherung die Befreiung erst mit dem Datum des Antragseinganges bei der ÄVWL aus. Somit würde für den Zeitraum ab Tätigkeitsaufnahme bis zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht eine doppelte Mitgliedschaft entstehen. Zusätzlich zum Beitrag an die gesetzliche Rentenversicherung wären 14 % der Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit an die ÄVWL zu entrichten.
    Eine Befreiung bei der DRV kann bis zu 3 Monaten nach Antritt der Stelle gestellt werden, ohne das Beiträge zur DRV anfallen. Verpasst man diese Frist, dann wird die DRV die Befreiung erst ab dem Datum des Befreiungsantrages bewilligen. Dann musst Du für die entsprechende Zeit von Antritt bis zur Befreiung auch DRV bezahlen (19%). Da Du trotzdem noch 14% an die ÄV bezahlst, verlierst Du einiges vom Lohn. Daher sollte man die Befreiung nicht vergessen.

    Ich würde auch beim Stellenanfang gucken, dass ich aus eventuellen Zusatzversorgungskassen (kirchlich und so, zB von nem Studentenjob) die Unterlagen mit den Personalern durchgehe um die dort gesammelte Zeit gutschreiben zu lassen. Dann kriegt man die 60 Monate Mindestzeit schneller zusammen und hat dann als Rentner bisschen mehr Anspruch. Zwar nicht die Welt,aber warum verschenken?
    Jo! Wichtiger Tipp. Der AG zahlt schließlich für einen den Beitrag. Warum sollte man den nicht mitnehmen.
    I'm a very stable genius!



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  3. #163
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    Danke Brutus! Allerdings meinte der Personaler zu mir, dass die die an die DRV gezahle Kohle für bis zu 3 Monate nach Zahlungsbeginn zurückholen und ans Versorgungswerk weiterleiten. Alles darüber geht dann erst wieder nach 2 Jahren (?!), sodass man ab da dann doppelt zahlt- sein selbst erlebter Höchstsatz eines "Verpeilers" lag bei 20 Mille, auf die man dann schön warten durfte. Fazit für mich war auf jeden Fall: nicht verpeilen.



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  4. #164
    Verpeiler sind geiler!
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    ich habe mal nach dem abi 6 monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet. danach "nur" noch auf 400 euro basis. für die 6 monate kann ich mir ja auf jeden fall ein paar cent holen aber wie ist das mit den 4 jahren mini-job? die gelten wahrscheinlich nicht, oder? obwohl der arbeitgeber da ja auch einen obulus für mich gezahlt hat?
    ~~Better a bottle in front of me - than a frontal lobotomy ~~



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  5. #165
    Administrator Avatar von Brutus
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    Du kannst bei der DRV nachfragen. Wenn Du weniger als 5 Jahre eingezahlt hast, kannst Du Dir das wiederholen. In dem Schrieb sind dann alle Einzahlungen aufgelistet.

    BTW: Wenn man die Befreiung abschickt, macht es Sinn, die Angaben zum AG so oberflächlich wie es geht zu belassen. Wenn man zum Beispiel bei Helios Düsseldorf arbeitet, dann sollte man als AG Helios angeben. Wenn man nämlich Konzernintern wechselt, also z.B. nach Wuppertal geht, müsste man sonst eine neue Befreiung beantragen, auch, wenn es nur für ein oder 2 Jahre ist. Stand auch m.W.n. in einem der letzten Ärzteblätter.
    Aber es bleibt dabei: die DRV spinnt und baut sich selbst einen Riesenberg an überflüssiger Dokumentation auf. Aber da musste anscheinend auch ein neuer Besen eingekehrt werden...
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