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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #181
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
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    Zitat Zitat von Muriel Beitrag anzeigen
    Japp, bin ich mir. Selbst wenn man sozialversicherungspflichtig arbeitet nach einem Jahr, wird das mit den Punkten irgendwie verrechnet. Steht auch in dieser Broschüre und auch in einem Schrieb, den ich bekommen habe.
    Boah, das ist ja fies! Da bin ich dann wegen dieser Dame beim ersten Kind um 24 Monate betrogen worden und kann ihretwegen, wenn es bei zwei Kindern bleibt, unter der Grenze bleiben? Geht gar nicht! Einspruch einlegen wird wohl nicht mehr gehen.

    LG
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



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  2. #182
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Nein, das bekommst Du automatisch Meldung an die DRV. Die ÄK oder ÄV haben damit ja nix zu tun.



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  3. #183
    Gold Mitglied
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    Genau, wenn man sich nicht wehrt, werden der Mutter automatisch 3 Jahre in der DRV zugerechnet. Man kann die Zeit aber auch zwischen den Eltern aufteilen, wenn der Vater etwas abbgekommen soll, muss man das aber extra beantragen. Übrigens ist man während dieser Zeit auch riesterberechtigt, falls das für jemanden von Interesse sein sollte.



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  4. #184
    PalimPalim! Avatar von epeline
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    Also so ganz versteh ich das immer noch nicht.
    Wenn man ein Kind bekommen hat, bekommt man Rente für drei fiktive Einzahlungsjahre, auch wenn man nur 12 Monate Elternzeit gemacht hat, ja?
    Dementsprechend soll man alte Beiträge nicht ins Versorgungswerk überführen, damit man quasi diese Minirente zusätzlich zur Ärzteversorgung beziehen kann, also dann, wenn man mal alt ist?



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  5. #185
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
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    Zitat Zitat von Muriel Beitrag anzeigen
    Nein, das bekommst Du automatisch Meldung an die DRV. Die ÄK oder ÄV haben damit ja nix zu tun.
    Ich habe aber nach dem Größen so einen Brief bekommen, auf dem ich die Anzahl der Monate eintragen sollte. Entweder von der ÄK oder der ÄV. Und da habe ich dann die Sachbearbeiterin angerufen, weil in dem beiliegenden Blatt "bis zu 36 Monate" stand und se gefragt und sie sagte, bei zwölf Monaten Elternzeit dürfe ich auch nur zwölf Monate für die DRV angeben. Also habe ich das gemacht und so weggeschickt. In wenigen Monaten müsste ja der nächste dieser Briefe eintrudeln, dann lese ich nochmals genau nach.

    LG
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



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