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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #376
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Ja, ich denke, in einem offiziellen Bewerbungsschreiben würde ich auf die förmliche Anrede ausweichen. Das vertrauliche „Du“ könnte in der Personalabteilung komisch ankommen und eher negativ ausgelegt werden. Notfalls kann man dem Chef/der Chefin ja eine persönliche Mail schreiben und in dieser informellen Situation auch das „Du“ nehmen. Im persönlichen Gespräch kann man sich durchaus auch wieder duzen.

    Bei Arztbriefen und anderweitigen Schreiben kenne ich es auch, dass man die förmliche Anrede aus dem Textbaustein nimmt und handschriftlich die vertrauliche Anrede ergänzt. Da finde ich das auch völlig in Ordnung.
    Man sollte sich halt immer überlegen, wer die Briefe zu lesen bekommt und welche Wirkung das haben kann. Ich habe im Rahmen meiner Arbeit schon immer mal mit Arztbriefen zu tun, in denen sich nicht nur geduzt wird sondern in denen man sich auch auf irgendwelche privaten Gespräche bezieht. Oder mit Arztbriefen, in denen der Schreiber seinem Duz-Kollegen mitteilt „Ich habe auf deine Anregung hin XY getan“. Das liest sich für Außenstehende schon etwas befremdlich - zumindest als Arztbrief.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

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  2. #377
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    Eine Frage zum Approbationsantrag: Es wird neben anderen Papieren eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde benötigt... Heute war ich im Rathaus und der Mitarbeiter hat gesagt, dass nur das Standesamt, welches die Urkunde ausgestellt hat, diese auch als Kopie beglaubigen darf. Jetzt hat er zwar einen Stempel auf die Kopie gemacht "Original hat vorgelegen", aber es könnte sein, dass das nicht ausreicht.
    Würde gern wissen was eure Erfahrungen sind, ob die Behörden das so akzeptieren oder muss man unbedingt beim Standesamt anrufen und den Wisch anfordern?



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  3. #378
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    Ich hab einfach das Original mitgeschickt und es per Post zurückbekommen. Wenn's verloren geht ist kann man sich dann ja immer noch beim Standesamt melden. So hab ich mir zumindest den Weg gespart.



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  4. #379
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    Die Geburtsurkunde im Original irgendwo hin zu schicken ist wirklich nicht zu empfehlen!!! Wenn die weg ist hat man erstmal richtig Aufwand!!



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  5. #380
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    Es gibt von Geburtsurkunden streng genommen eh keine Kopien, sondern nur Neuausfertigung mit aktuellem Stand.

    Wenn sich dein Personenstand, z. B. Vorname undoder Geschlecht, geändert hat, ist die alte Geburtsurkunde nichtig, da dann eine Kopie der 30 Jahre alten Original-Urkunde zu beglaubigen, ist eigentlich nicht richtig.

    Was machst du denn mit oder ohne Geburtsurkunde beim Geburtsstandesamt? Unterscheidet sich das?



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