@_Lieschen_: Welches Bundesland ist das denn? Bei uns wird das meines Wissens nach so gehandhabt, das man nur noch Studiengebühren zahlen muss, wenn man an Lehrveranstaltungen teilnimmt. Evtl. mal den betreffenden Gesetzestext zu Rate ziehen und ggf. mal im Bildungsministerium nachfragen, was die dazu meinen.