Hallo zusammen,
möchte mich mal erkundigen, wie die Einführung der Studiengebühren an Euren Unis geregelt ist.
Ab SS 07 zahlen ja nun alle ( bei uns 500 Euro plus die normale Semestergebühr). Ausnahmeregleung, die Zeit des PJ. Ich bin offiziell am 21.01.2007 mit dem PJ fertig und will im April dann Hammerexamen schreiben.
Folglich muss ich mich zum SS 07 nochmal zurückmelden und dann 650 Euro bezahlen um zuhause zu sitzen und zu lernen und eine staatliche (!!!!)Prüfung abzulegen.
Laut Angabe unseres Dekanats ist jedoch die mündliche Prüfung eine Leistung der Uni und somit Studiengebührenpflichtig.
Das LPA sagt, es sei egal, ob man das Examen aus einem Urlaubssemester heraus macht ( dieses wäre nämlich auch von den Studiengebühren ausgenommen). Aber unser Studiensekretariat verneinte diese Möglichkeit. ( Warum auch immer, meineer Meinung nach hat das Sekretariat nur die Aufgabe mich nach erfolgter letzter Prüfung zu exmatrikulieren)
Nun meine Frage, ob jemand von Euch schon Erfahrungen gesammelt hat, wie und wo man erfolgreich Beschwerde einlegen kann, welche Strategien aussichtsreich sind.
Für mich ist das alles wirklich nicht nachvollziehbar.
Lieben Gruß Lieschen