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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Scutmonkey Deluxe Avatar von Hellequin
    Mitglied seit
    29.08.2003
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    Facharzt
    Beiträge
    7.165
    @_Lieschen_: Welches Bundesland ist das denn? Bei uns wird das meines Wissens nach so gehandhabt, das man nur noch Studiengebühren zahlen muss, wenn man an Lehrveranstaltungen teilnimmt. Evtl. mal den betreffenden Gesetzestext zu Rate ziehen und ggf. mal im Bildungsministerium nachfragen, was die dazu meinen.
    In this Job, I have to steal my laughs where I can, no matter how sad, pathetic or snide. *Jenny Sparks*

    Im Morgengrauen nach der Nachtschicht hatte Dr. Elsner für die großen Fragen der Menschheit
    - Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Was wollen wir? - alle Antworten:
    Er kam von der Nachtschicht, ging nach Hause und wollte nur noch schlafen!



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  2. #7
    Registrierter Benutzer Avatar von Loewenzahn
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    habe fertig
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    Zitat Zitat von teletubs
    aber würdest du nicht einen teil der studiengebühren zurückbekommen,w enn du offiziell ge-ext wirst udn dann deinen studi-ausweis abgibst???
    Ich werde ende Oktober 2006 mein 3.Stex absolvieren, um auf nummer sicher zu gehen habe ich mich für den WS06/07 rückgemeldet und Studiengebühren bezahl 640 Euro

    Es wäre wirklich sehr toll wenn ich im Falle meines bestehens noch ein Teil des Betrages zuräckfordern könnte, aber ich denke mir erstmal bestehen, dann schau ma mal
    Alle Hindernisse und Schwierigkeiten sind Stufen,
    auf denen wir in die Höhe steigen

    Friedrich Nietzsche



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  3. #8
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    05.08.2006
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    HD
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    fertig
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    14
    Man kann sich nach dem PJ normal bei der Uni zurückmelden und sich dann für dieses Examensemester beurlauben lassen. Dann muss man keine Studiengebühren bezahlen (jedenfalls in BaWü). Das Stex konnte man bisher auch während eines Urlaubsemesters schreiben und dies wird wohl auch so bleiben.
    Sonst müssten ja auch die, die ein Lernsemester nach dem PJ einlegen und in dieser Zeit keine universitäre Veranstaltung besuchen, Studiengebühren an die Uni entrichten.



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  4. #9
    Gold Mitglied Avatar von Festus
    Mitglied seit
    10.07.2002
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    302
    Mir (LPA NRW, Uni Aachen) wurde von beiden seiten ganz klar gesagt, dass ich mich fürs dritte zurückmelden musste. Zum glück war das noch vor der zeit der studiengebüren...
    Ich bin kein Zyniker, ich habe nur meine Erfahrungen; aber das kommt ungefähr auf das Gleiche heraus.



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  5. #10
    Premium Mitglied Avatar von PEACEKEEPER
    Mitglied seit
    07.12.2001
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    Endlich Arzt:-)
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    Zitat Zitat von Festus
    Mir (LPA NRW, Uni Aachen) wurde von beiden seiten ganz klar gesagt, dass ich mich fürs dritte zurückmelden musste. Zum glück war das noch vor der zeit der studiengebüren...
    Hey

    Bin zwar nicht mehr betroffen, aber einige Komolitonen.
    Laut deren Aussage muss man sich auf alle Fälle für die Prüfung zurückmelden.
    Man kann aber laut Dekanat einen Härtefallantrag stellen, der dann wohl auch durch geht.
    Am besten mal in eurem Dekanat hören, was die dazu sagen.

    Gruss
    You must be the change you wish to see in the world ( Mahatma Gandhi)



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