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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hi,
    tja, so wie ich gerade gemerkt habe scheine ich mir alle minimalen chancen die vielleicht vorhanden waren, selbst verbaut zu haben. ich habe eben erst das formular entdeckt auf der seite der uni göttingen. na ja, entdeckt ist wahrscheinlich der falsche ausdruck, es steht natürlich nicht mehr zum download bereit. ich hatte eine ziemlich stressige zeit und auf der zvs seite keine infos darüber gefunden. aber nun habe bin ich laut dem ablehnungsbescheid im auswahlverfahren für zahnmedizin der uni göttingen. aber ich habe denen doch gar kein motivationsschreiben geschweige denn formular geschickt?? hab ich da nun noch chancen oder nicht? denn wenn nicht, dann würde ich natürlich sofort meine ortswünsche ändern...
    danke für eure hilfe, und bitte keine vorwürfte - mache mir selbst schon genug!



  2. #2
    Elastigirl Avatar von Jemine
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    Ich denke, die Chance hast du leider vertan.
    Schau dir mal diesen Fred an, da sind einige Infos.
    Die Einreichfrist für das Motivationsschreiben ist vorbei, daher wirds wohl nix mehr mit Göttingen! Aber du hast ja zum Glück noch die Möglichkeit, deine Ortswünsche zu ändern, das solltest du auch tun.



  3. #3
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    Ich habe vorsichtshalber nochmal an die ZVS geschrieben, weil ich es komisch finde, dass ich laut ablehnungsbescheid trotzdem im AdH von Göttingen bin, obwohl ich die unterlagen dort ja nicht eingereicht habe, hier die antwort der zvs:

    Sehr geehrte Frau XXX,

    möglicherweise haben Sie etwas falsch gelesen. (s. Kriterien der Hochschulen
    im Internet unter: www.zvs.de / Download/Merkblätter/Studienplatzangebot.


    Sollten Sie in Ihrer e-Mail Fragen zu Ihrem Bescheid im Vorauswahlverfahren
    der Hochschulen haben, beachten Sie dazu bitte folgendes:

    Einen Bescheid im Vorauswahlverfahren der Hochschulen habe alle
    Bewerberinnen und Bewerber erhalten, denen die ZVS leider einen
    Ablehnungsbescheid in der Abiturbestenquote und Wartezeitquote schicken
    musste.

    Aufgeführt in Ihrem Bescheid sind die Hochschulen, an denen Sie nach
    erfolgreicher Vorauswahl am Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)
    tatsächlich teilnehmen.
    Wenn Sie die Vorauswahlkriterien - für einzelne Hochschulen - nicht erfüllt
    haben, ist im Bescheid der Hinweis "An folgenden Hochschulen konnten Sie
    nicht vorausgewählt werden" mit Angabe der Ablehnungsgründe enthalten.

    Der angegebene

    ? "Grenzrang" bedeutet, dass diese Anzahl Bewerber zum AdH zugelassen worden
    ist.

    ? "Rang" gibt den Platz an, den Sie - nach erfolgter Vorauswahl - selbst
    einnehmen.

    ? Hinweis "hier nicht geführt" gibt an, dass Sie die Hochschule nicht in der
    geforderten Ortspräferenz genannt haben bzw. Ihre eigene Note über der
    geforderten Durchschnittsnote lag.

    Wenn Sie zu einem Auswahlgespräch oder zu einem Test ausgewählt wurden,
    erhalten Sie von der Hochschule eine gesonderte Einladung.
    In diesen Fällen sind - je nach Hochschule - noch weitere Unterlagen an die
    Hochschule zu schicken.
    An die ZVS sind keine weiteren Unterlagen zu senden.

    Das aktuelle Studienplatzangebot mit den Vorauswahlkriterien finden Sie in
    der PDF-Datei

    Das ZVS-Studienplatzangebot zum Wintersemester 2006/07
    in der aktualisierten Fassung des im ZVS-Info veröffentlichten
    Studienplatzangebots insbesondere für das Auswahlverfahren der Hochschulen
    (AdH).

    unter "Download" - "Merkblätter" auf unseren Internetseiten.
    www.zvs.de

    Wenn Sie für mehrere Orte im Auswahlverfahren der Hochschule ausgewählt
    werden, erhalten Sie die Zulassung für den vorrangig genannten Ort. Falls
    Sie nur an einem Ort die Auswahlgrenzen erreicht haben, erhalten Sie für
    diesen Ort eine Zulassung. Über die Zulassungsmöglichkeiten im
    Auswahlverfahren der Hochschulen können keine Aussagen getroffen werden.

    Mit freundlichen Grüssen
    Gruppe 02


    Was denn nun, bin ich trotzdem im AdH oder nicht???? Steig da nicht mehr durch



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