teaser bild
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 8
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    10.09.2006
    Beiträge
    11

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Hallo Leute!

    Ich habe eine Frage,die mich echt beschäftigt.Hab in der Approbationsordnung gelesen,dass man bei der Staffreiheitserklärung nur angeben muss,ob ein Strafverfahren o. ein staat. Ermittlungsverfahren anhängig ist.Komischerweise ist das aber von Bezirksregierung zu Bezirksregierung anders.Also manche wollen eben auch eine Erklärung darüber,ob sowas auch in der Vergangenheit anhängig war,also zusätzlich zum Führungszeugnis.Soll man dann besser lügen,wenn im Führungszeugnis nichts drinsteht?Bei mir gabs damals nämlich keine Verurteilung,weil das Verfahren eingestellt wurde...
    Naja,wenn jemand vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht hat,würde mir eine Antwort sehr helfen.

    Liebe Grüße,

    Elena



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  2. #2
    Held
    Mitglied seit
    11.10.2002
    Ort
    ex Heidelberg
    Semester:
    arbeitender Knecht
    Beiträge
    28
    Das Führumgszeugnis beantragst Du beim Bürgeramt. Sie sind verpflichtet Dich danach zu fragen, ob dieses einsehen willst. Wenn Du wissen willst, was drin stehst, dann sage ja. Es erfolgt an ein Antrag über das Gericht und dann kannst Du das einsehen. Was das kostet oder mehr weiss ich nicht.

    Das Führungszeugnis hat bei mir 13,- EUR gekostet.

    Was das persönliche Schreiben angeht. Ich habe es in present geschrieben... Den Rest erfahren die ja über das Führungszeugnis.

    Wenn ein Verfahren eingestellt wurde, dann bist Du auch nicht vorbestrafft. Und dieser Punkt ist wichtig für die Approbation. Viel mehr nicht.

    Gruss,



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  3. #3
    Akkord-Einschnorchler
    Mitglied seit
    30.01.2005
    Semester:
    approdingsifiziert
    Beiträge
    85
    Frag doch am Besten bei der Bezreg. nach. Soweit ich weiss, bezieht sich die Straffreiheitserklärung aber nur auf derzeit anhängige Verfahren. Wenn nicht, setzt Du nämlich beim "Lügen" nicht nur die Appro aufs Spiel, sondern auch den Job, weil Du Ähnliches nochmal zum Stellenantritt unterschreiben musst.



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  4. #4
    Gold Mitglied Avatar von Festus
    Mitglied seit
    10.07.2002
    Beiträge
    302
    In NRW musst du nur unterschreiben, dass MOMENTAN kein verfahren anhängig ist.

    Alles andere steht im Führungszeugnis, welches du auch abgeben musst. Und da stehen eingestellte verfahren NICHT drin (ich weiss das)
    Ich bin kein Zyniker, ich habe nur meine Erfahrungen; aber das kommt ungefähr auf das Gleiche heraus.



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  5. #5
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    10.09.2006
    Beiträge
    11

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Das mit NRW stimmt nicht ganz...
    Beispielsweise muss in Münster angegeben werden,ob ein Verfahren "anhängig ist bzw. war" und ich verstehe nicht ganz,was das soll...denn wie Ihr schon gesagt habt,steht ja alles wichtige schon im Führungszeugnis und es ist ja wohl sehr komisch,dass das von Bezirksregierung zu Bezirksregierung unterschiedlich ist,obwohl sie in einem Bundesland liegen.




    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook