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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Zitat Zitat von entepaula
    Vom Gesetz her ist es dann wohl so wie du schreibst, dass niemand benachteiligt werden darf, der dem nicht zustimmt. Aber der Alltag wird denke ich anders sein.
    Das befürchte ich auch. Mehr kann ich dazu aber nicht sagen, weil ich nicht an einem Krankenhaus arbeite. Vielleicht kommt ja hier in der Anonymität noch ein Gedankenaustausch mit anderen Betroffenen darüber zustande.
    Viel Glück bei Deiner Entscheidung.



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  2. #7
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    hallo ,

    ich wollte nur darauf hinweisen das es mit dem neuen vka vertrag möglich ist bis zu 2 stufen höher einzusteigen.

    also verhandeln lohnt !

    bei mir war nur eine stufe mehr drin.....

    bzgl. der arbeitszeiten weiß keiner was genaues oder doch ?

    also wieviel stunden sind denn ab januar erlaubt lt. azg/vka+mb ?
    wer sieht denn da durch ?

    lg



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  3. #8
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    Alles über Arbeitszeiten an kommunalen KH laut MB-VKA-Eckpunktepapier steht hier: Link


    Laut Arbeitszeitgesetz beträgt die maximale durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden.
    Wenn aber regelmäßig und in größerem Umfang Bereitschaftsdienst anfällt, darf die durchschnittliche Wochenstundenzahl nach dem MB-VKA-Eckpunktepapier bis zu 58 Stunden betragen, aber nur, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen haben (opt-out).

    Wenn ab dem 1.1.2007 die Übergangsregelung zum EuGH-Urteil wegfällt, darfst Du maximal 24 Stunden am Stück arbeiten, sofern diese 24 Stunden aus 8 Stunden Volldienst und zum Rest aus Bereitschaftsdienst bestehen. D. h., wenn Du nach acht Stunden Volldienst noch bis zum nächsten Morgen BD gemacht hast, musst Du ab dem 1.1.2007 morgens nachhause gehen.


    @entepaula:

    Hat der Chef Dir auch gesagt, welche Bereitschaftsdienststufen an seiner Klinik gemacht werden? Nach demMB-VKA-Papier dürfte es die Stufen I, II und III geben.
    Belastung und Bezahlung dieser BD-Stufen kannst Du in dem Eckpunktepapier nachlesen.

    Zitat Zitat von MB-VKA-Eckpunkte
    2. Zum Zwecke der Entgeltberechnung wird die Zeit des Bereitschaftsdienstes einschließlich
    der geleisteten Arbeit nach dem Maß der während des Bereitschaftsdienstes erfahrungsgemäß
    durchschnittlich anfallenden Arbeitsleistungen wie folgt als Arbeitszeit gewertet:

    Bereitschaftsdienststufe I (bis zu 25 v. H. Arbeitsleistung) 60 v.H.

    Bereitschaftsdienststufe II (über 25 bis 40 v. H. Arbeitsleistung) 75 v.H.

    Bereitschaftsdienststufe III (über 40 bis 49 v. H. Arbeitsleistung) 90 v.H.

    3. Für die als Arbeitszeit gewertete Zeit des Bereitschaftsdienstes wird das nachstehende
    Entgelt je Stunde gezahlt:

    EG I 22,30 Euro,
    EG II 27,10 Euro,
    EG III 30,00 Euro,
    EG IV 32,00 Euro.

    Im Tarifgebiet Ost beträgt der Bemessungssatz 95,5 v.H., ab dem 1. Juli 2007 97 v.H.
    Der Arzt erhält neben dem Entgelt nach Satz 1 für die als Arbeitszeit errechnete Zeit
    des Bereitschaftsdienstes an Feiertagen je Stunde einen Zeitzuschlag in Höhe von 25
    v.H. des Stundenentgelts nach Satz 1.
    Weitergehende Ansprüche auf Zeitzuschläge bestehen nicht.
    Geändert von anba (11.10.2006 um 19:24 Uhr)



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  4. #9
    Premium Mitglied Avatar von entepaula
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    ich glaube er hat was von Stufe II oder III erzählt. Bin mich nicht mehr so sicher.
    Da es mein erster Job ist, tue ich mir im Moment mit den ganzen Regelungen usw. noch ein wenig schwer.
    Ganz viele lieben Dank nochmal für deine Mühe!



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  5. #10
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    gibt es denn vereinbarungen wie die arbeitszeit während des bereitschaftsdienst bestimmt wird ?
    wie wir denn ein mißbrauch verhindert voll arbeiten=dienst bezahlen ?
    wo gibt es denn schon "stechuhren" ?
    fragen über fragen.....



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