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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    TBSE performer Avatar von test
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    Zitat Zitat von entepaula
    das ist also je nach KH oder Stadt verschieden? Ich meine es gibt ja teilweise schon Stellenanzeigen, bei denen drinsteht, dass nach dem neuen Marburger Bund Tarif bezahlt wird. Die haben dann schon die "richtigen" Vertäge oder wie? Ich war wohl mal wieder ziemlich naiv und bin heute ein wenig geschockt worden
    Weiß jemand denn, wie hoch eine durchschnittliche Poolbeteiligung in etwa ist?
    Was ich so gehört habe ist die Poolbeteiligung für Assistenten meist unter 100 Euro pro MOnat. Habe nur von einer Abteilung gehört, dass es angeblich mehr wäre, aber nur über mehrere Ecken, kann also nicht sagen, ob daqs stimmt. SOnst lags so zwischen 40 und 80 euro im Monat.
    "Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."

    (Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)



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  2. #7
    Urologischer Goldfinger Avatar von Doktor_No
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    2 linke Handschuhe bitte!
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    bei uns ist TRUS ein muß!!!!
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    ich bekomme 65 euro pool
    ich denke urologisch!




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  3. #8
    Platin Mitglied
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    Zitat Zitat von entepaula
    Der Chef hat mir gesagt, dass nach dem neuen Tarifvertrag bezahlt wird.
    In meinem Vertrag steht aber TVÖD 14. Der Anruf bei der Verwaltung ergab nur, dass für den neuen Tarifvertrag (in Hessen) erst "Eckpunkte" bestehen, er aber noch nicht umgesetzt wurde?
    Ich habe gerade mal einige Stellenangebote kommunaler Krankenhäuser durchgesehen und dabei ist mir aufgefallen, dass bei vielen keine Angaben zum Gehalt bzw. zum Tarifvertrag gemacht werden. Ich vermute mal, das liegt auch daran, dass die Verwaltungen noch auf die endgültigen Formulierungen der Tarifverträge warten.

    Hier sind zwei Beispiele aus Angeboten, die sich zum Tarif sehr vorsichtig äußern:


    Zitat:
    Sie erhalten Vergütung nach dem Eckpunktepapier MB-VKA bzw. diesen ergänzenden oder ersetzenden Tarifvertrag. Ansonsten gilt der TVöD.


    Zitat aus einem Angebot für einen Facharzt:

    Entgeltgruppe 14 oder 15 nach pers. Voraussetzung
    Diese Dotierung ist bis zum In-Kraft-Treten der neuen Entgeltordnung vorläufig und begründet keinen Vertrauensschutz und keinen Besitzstand (§ 17 Abs. 3 TVÜ-VKA)



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  4. #9
    Platin Mitglied
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    Welche Laufzeit soll denn der Vertrag haben? Im ersten und zweiten Berufsjahr sind doch die Jahres-Grundgehälter nach TVöD (14/2), VKA-verdi-Eckpunktepapier (Arzt, Stufe 1) und VKA-MB-Eckpunktepapier (Arzt, Stufe 1) sehr ähnlich. Die Unterschiede werden doch, soweit ich weiß, erst später interessant.

    Viel wichtiger fände ich die Vereinbarungen zur Einstufung und zu den Arbeitsbedingungen, vor allem zur objektiven Arbeitszeiterfassung.



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