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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Rohrentkalker Avatar von 5-Aminolävulinsäure
    Mitglied seit
    27.06.2006
    Ort
    flexibel
    Semester:
    3. WBJ
    Beiträge
    235

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    Habe nun doch noch mal eine konkrete Frage zur Anmeldung bei der Landesärztekammer, weil die Threads zu diesem Thema nicht so ergiebig waren. Habe heute die Approbationsurkunde bekommen und frage mich, ob ich mich sofort dort anmelden muß. Mein Arbeitsverhältnis beginnt erst am 01.12.06.
    Arztausweis muß ich auch noch beantragen, geht das auch jetzt schon oder muß ich damit bis Dezember warten?

    Was muß ich nun als frischgebackene Ärztin noch so alles beachten oder beantragen?
    Schreibt doch bitte etwas aus eurer Erfahrung.



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  2. #2
    Held
    Mitglied seit
    11.10.2002
    Ort
    ex Heidelberg
    Semester:
    arbeitender Knecht
    Beiträge
    28
    innerhalb von 4 Wochen sollte man sich anmelden. Die meisten ÄK machen keine Probleme bis 6 Wochen.

    Grundsätzlich gilt am Ort des Wohnsitz, falls Du noch nicht arbeitest. Sonst dort, wenn Du schon arbeitest.

    ...wir sind verpflichtet uns anzumelden. Du Brauchst Appro. in Original, Zeunigs des 3. Stex, und 2 Passphoto.



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  3. #3
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    12.09.2002
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    Jeg arbejder hjemmefra.
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    Kommt auf die LÄK an. Bei mir hat keiner gemeckert, als ich mich erst nach einem halben Jahr angemeldet habe. Hatte vorher keine Stelle und die LÄK Hessen hat zu dem Zeitpunkt nicht explizit vorgeschrieben, dass sich auch Ärzte anmelden müssen, die ihren Beruf (noch) nicht ausüben. Schau mal auf der Homepage deiner LÄK nach, da dürften derartige Regeln irgendwo zu finden sein.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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