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  1. #21
    Registrierter Benutzer Avatar von michael333
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    Zitat Zitat von Xylamon
    Bekommst du einen Platz in der Quote der Abiturbesten, so ist dir NUR der Platz sicher, aber nicht der Ort - quasi die Karten werden nochmal neu gemischt, was die Ortszuweisung angeht.

    Das ist definitiv falsch . Auch in der Abiturbestenquote ist dir nur der Platz an der Uni sicher, an der du auch die frühere Zulassung bekommen hast. Gibt man eine andere an, verfällt der Anspruch!!
    Zitat ZVS-Merkblatt:
    1. Regelung für Abiturbeste
    Erfolgte die Zulassung während des Dienstes in der Abiturbestenquote und möchten Sie Ihr Studium an derselben Hochschule aufnehmen, müssen Sie den Ort der früheren Zulassung in die Rubrik für die Abiturbestenquote Feld „1. Studienort“ des Zulassungsantrages eintragen. Sie erhalten dann einen Studienplatz an derselben Hochschule, an der Sie bereits während Ihres Dienstes zugelassen wurden. Falls Sie an einem anderen Ort als an demjenigen der früheren Zulassung studieren möchten, entfällt zum Sommersemester 2007 der Anspruch auf erneute Auswahl nach einem Dienst.


    Es können sich wohl nur noch diejenigen den Platz aussuchen, die in der Abibestenquote bis SS 05, in der Wartezeitquote zugelassen wurden, oder Zweitstudienbewerber den Platz bei ihrem Anspruch auf erneute Auswahl aussuchen.


    Zitat Zitat von Xylamon
    Wie das jetzt mit BoB aussieht müsste man mal nachfragen.... und natürlich kann man es einfach auf gut Glück mit einer anderen Uni probieren und im Falle des Scheiterns dann doch wieder die "Zivi"-Uni nehmen.
    Was BoB angeht: Das kann man nicht nutzen, wenn man den Anspruch geltend macht.
    Wenn man sich bewirbt muss die Uni an 1.Stelle stehen, an der man die frühere Zulassung erhalten hat! Sonst verfällt der Anspruch.



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  2. #22
    Registrierter Benutzer Avatar von Christoph...
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    Auf der Seite der ZVS steht
    (http://www.zvs.de/Regeln/Auswahl001/Dienst001.htm)
    Der Anspruch, nach Dienstende bevorzugt vor allen anderen wieder einen Studienplatz zu erhalten, gilt aber nur für einen "abstrakten" Studienplatz. Ob der konkrete Studienplatz auch wieder an der gleichen Hochschule wie bei der ursprünglichen Zulassung sein wird, hängt von der aktuellen Konkurrenz bei der erneuten Bewerbung ab. Wer jedoch nach dem Dienst auch den gleichen Studienort wieder haben möchte, kann die Chancen durch einen "Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienwunsches" (Ortsantrag) verbessern. Man kann jedoch auch bei der erneuten Bewerbung andere Studienortwünsche nennen.
    Weitere Informationen enthält ein Merkblatt "Wenn der Dienst die Einschreibung verhindert".

    Gleichzeitig steht aber in dem benannten Merkblatt (M06a):
    1. Regelung für Abiturbeste
    Erfolgte die Zulassung während des Dienstes in der Abiturbestenquote und möchten Sie Ihr Studium an derselben Hochschule aufnehmen, müssen Sie nur den Ort der früheren Zulassung in die Rubrik für die Abiturbestenquote
    eintragen. Sie erhalten dann einen Studienplatz an derselben Hochschule, an der Sie bereits während Ihres Dienstes zugelassen wurden. Falls Sie an einem anderen Ort als an demjenigen der früheren Zulas-
    sung studieren möchten, entfällt zum Wintersemester 2007/08 der Anspruch auf erneute Auswahl nach einem Dienst.

    EDIT: Was stimmt nun? HILFE!



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  3. #23
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    wenn du den Ortsantrag mit Punkt 4.4. stellst kriegst du zu 99% deinen Platz an der alten Uni.



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