Zitat von Xylamon
Das ist definitiv falsch . Auch in der Abiturbestenquote ist dir nur der Platz an der Uni sicher, an der du auch die frühere Zulassung bekommen hast. Gibt man eine andere an, verfällt der Anspruch!!
Zitat ZVS-Merkblatt:
1. Regelung für Abiturbeste
Erfolgte die Zulassung während des Dienstes in der Abiturbestenquote und möchten Sie Ihr Studium an derselben Hochschule aufnehmen, müssen Sie den Ort der früheren Zulassung in die Rubrik für die Abiturbestenquote Feld „1. Studienort“ des Zulassungsantrages eintragen. Sie erhalten dann einen Studienplatz an derselben Hochschule, an der Sie bereits während Ihres Dienstes zugelassen wurden. Falls Sie an einem anderen Ort als an demjenigen der früheren Zulassung studieren möchten, entfällt zum Sommersemester 2007 der Anspruch auf erneute Auswahl nach einem Dienst.
Es können sich wohl nur noch diejenigen den Platz aussuchen, die in der Abibestenquote bis SS 05, in der Wartezeitquote zugelassen wurden, oder Zweitstudienbewerber den Platz bei ihrem Anspruch auf erneute Auswahl aussuchen.
Was BoB angeht: Das kann man nicht nutzen, wenn man den Anspruch geltend macht.Zitat von Xylamon
Wenn man sich bewirbt muss die Uni an 1.Stelle stehen, an der man die frühere Zulassung erhalten hat! Sonst verfällt der Anspruch.