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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    wollt ihr die zitze? Avatar von ledoell
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    glaube zu wissen dass es mittlerweile so ist, dass man nur anspruch auf einen platz an der uni hat, an der man schon zugelassen worden wäre...
    leider geil



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  2. #12
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    Zitat Zitat von ledoell
    glaube zu wissen dass es mittlerweile so ist, dass man nur anspruch auf einen platz an der uni hat, an der man schon zugelassen worden wäre...
    Kommt auf die Quote an, aber ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie es beim Losverfahren aussieht. Zählt das dann zum AdH?



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  3. #13
    wollt ihr die zitze? Avatar von ledoell
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    losverfahren ist losverfahren, das hat mitm rest nicht viel zu tun...und mit dem ort bin ich mir recht sicher, das steht afaik auch im zvs-heft...
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  4. #14
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    @.:tom
    Wenn der Zivildienst bis Juni dauert, und der Studienplatz zum SS 07 zugeteilt wird (also April) kannst du einen Antrag beim Amt für Zivildienst stellen, dass du vorzeitig mit dem Studium beginnen kannst.
    Sobald man 6 Monate abgeleistet hat, kann der Zivildienst unterbrochen werden, wenn wichtige Gründe wie z.B. Beginn einer Ausbildung oder Studienplatz vorliegen und ansonsten die Wartezeit "unverhältnismäßig"wäre. Die machen da zwar keine Reklame mit, das geht aber (habe ich von Mitstudenten gehört) sehr problemlos. In aller Regel verlangen die auch nicht, dass man die verleibende Zeit später nachleistet, sondern entlassen einen vorzeitig und dann muss man sich gar keine Gedanken machen, wo man den zurückgestellten Platz erhält sondern hat dann schon 1 oder 2 Semster hinter sich.
    Geändert von anni86 (10.11.2006 um 15:42 Uhr)



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  5. #15
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    ja danke erstmal für die hilfe..

    ich werde es jetzt erstamal zum SS versuchen. Die chancen stehen ja gar nicht schlecht! hoffen wir, dass es klappt


    vll. wird ja zum WS 07/08 der nc auch schlechter durch das zentral abitur, das ist doch momentan noch zum


    aber mal sehen



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