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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo,

    ich bin seit 4 Jahren aus privaten Gründen an einer deutschen Uni eingeschrieben, habe aber bislang keine Studienleistungen erbracht. Ich habe bei meiner ZVS Bewerbung vor anzugeben, dass ich bislang nicht studiert habe, weil ich dann mehr Wartesemester habe. Was ist dann, wenn ich einen Studienplatz an der Uni bekomme, an der ich momentan eingeschrieben bin? Bekommen die mit, dass ich bei der ZVS Bewerbung eine falsche Angabe gemacht habe? Mit welchen Konsequenzen müsste ich rechnen?

    Mfg
    xantic_22



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  2. #2
    the day after
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    04.05.2003
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    Die ZVS interessiert nicht, ob du studiert hast oder nicht, sondern ob du an einer deutschen Hochschule immatrikuliert warst - und das warst du ja, wenn ich dich richtig verstehe - was passiert, wenn du das falsch angibst: kein Studienplatz!

    Du hast jetzt die vergangenen 4 Jahre Vorteile durch deine Immatrikulation gehabt - das du keine WS dadurch hast, ist halt jetzt der Nachteil ... und so ne falsche Angabe ist Betrug, nur mal so als Info am Rand.



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  3. #3
    irgendwo dazwischen
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    im Grünen
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    neverending story
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    soweit ich weiß, muß man beim ZVS-antrag u.a. dafür unterschreiben, dass man zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist und ich glaub auch, dass das nicht nur einfacher Betrug ist, sondern schon ernste Konsequenzen in Form einer Anzeige mit strafrechtlicher Verfolgung nach sich bringen könnte (weiß aber nicht genau was da angezeigt wird )
    Auf alle Fälle würde ich mir das dreimal überlegen, ob ich so ein Risiko eingehen würde, auch wenn nicht sicher ist, wie genau die ZVS die Angaben überprüft.



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  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von michael333
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    Ende der Klinik
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    Das mit strafrechtlicher Verfolgung ist Quatsch. Auch zivilrechtlich wird da wohl nichts geschehen, denn du leistest ja keinen Eid bei der Bewerbung (Und bei Meineid sieht es rechtlich zappendüster aus).
    Uneidliche Falschaussagen werden nur strafrechtlich verfolgt, wenn sie vor einer Institution getätigt wurden, die zum Vereiden berechtigt ist. Und das ist die ZVS eher nicht.
    Aber Sinn macht es auch keinen, denn spätestens bei der Immatrikulation fällt der Betrug auf.



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Warum soll das bei der Immatrikulation auffallen? Ich glaube nicht, daß es ein Register bundesweit dazu gibt.

    Man versichert aber auf dem ZVS-Formular und bei der Immatrikulation an Eides statt.



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