Tatsache ist, ich zitiere die ZVS:
"Falsche oder unvollständige Angaben können nach Art. 15 Absatz 7 des Staatsvertrages zur Rücknahme der Zulassung führen und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden"
Tatsache ist, ich zitiere die ZVS:
"Falsche oder unvollständige Angaben können nach Art. 15 Absatz 7 des Staatsvertrages zur Rücknahme der Zulassung führen und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden"
Die haben sicher Möglichkeiten dahinter zu kommen.
Sonst wäre das ja ein Witz.....
Stell dir mal vor, das kommt raus, oder einer, der es erfährt, verrät dich. Ich denke, da könntest du bis spät ins Studium hinein noch zwangsexmatrikuliert werden.....
Also ich habe sicher keine Lust, mein Studium lang zu schwitzen, ob sie vielleicht gleich anrufen.....
Geändert von MatzeXXL (26.11.2006 um 07:56 Uhr)
Sowas kommt nur raus, wenn man sich selbst verplappert.
Ansonsten:
Der ZVS ist es Wurscht und die Uni kann es nicht überprüfen. Außerdem gibt es ja wenn man sich einschreibt im Büro keinerlei Verdachtsmomente, dh. man wirft seine Unterlagen auf den Tisch und wird von der netten Dame immatrikuliert.
Oder glaubt ihr, die stellen jedem der sich immatrikuliert blöde Fragen.
In dem Sinne...
Euer Dr. Cox M.D.
Trotzdem ist es eine eidestattliche Versicherung die du unterschreibst mit deiner Bewerbung. Das kann echt böse ins Auge gehen besonders wenn es später rauskommt wo du vielleicht schon einen Teil des Studiums und die Examen abgeschlossen hast. Das alles kan ndir rückwirkend aberkannt werden. Zudem wirst du dann meines Wissens nach nie wieder Medizin studieren dürfen, bzw. keine Approbation erhalten. Eventuell riskierst du eine Vorstrafe
Leider nicht.. Schön wärs..Zitat von MissGarfield83
Es handelt sich um keine eidestattliche Versicherung, sondern um die Verpflichtung wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Dies ist eine Ordnungswidrigkeit, welche nach einen Jahr verjährt.
In dem Sinne...
Euer Dr. Cox M.D.