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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Großmaul Avatar von Plotin
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    Die von Dr. Cox M.D. geäußerten Informationen entsprechen so weit den Tatsachen. Falsche Angaben bei der Bewerbung um einen Studienplatz können i. d. R. weder von der ZVS noch von der Uni aufgedeckt werden, wenn die Uni nicht gerade die Lehrstätte ist, an der man schon studiert hat. Es gibt kein bundesweites Zentralregister (und die ZVS ist auch kein solches), wo derartige Informationen gespeichert werden.

    Überlegt mal: Wenn die ZVS diese Informationen ohnehin über ein Zentralregister abfragen könnte, würde sie die entsprechenden Fragen ja nicht an den Bewerber stellen. xantic_22 könnte theoretisch einfach 8 Wartesemester angeben und die bisherige Immatrikulation verschweigen, ohne dass es auffällt. Das Risiko, dabei entdeckt zu werden, ist minimal. Ich kenne eine Person, die das Physikum endgültig nicht bestanden hat und es dann an einer anderen Uni einfach nochmal versucht und dann dort bestanden hat.

    Dennoch ist von diesem Betrug abzusehen: Wenn es raus kommt, können rückwirkend Maßnahmen ergriffen werden, die dem Delinquenten alle Leistungen aberkennen. Außerem lebt man in solch einer Situation ständig in der Angst, erwischt zu werden. Was ist das dann für ein Leben? Ehrlich währt am längsten!



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  2. #12
    I´m no Superman! ;) Avatar von Dr. Cox M.D.
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    Zitat Zitat von Plotin

    Dennoch ist von diesem Betrug abzusehen: Wenn es raus kommt, können rückwirkend Maßnahmen ergriffen werden, die dem Delinquenten alle Leistungen aberkennen. Außerem lebt man in solch einer Situation ständig in der Angst, erwischt zu werden. Was ist das dann für ein Leben? Ehrlich währt am längsten!
    Amen!
    In dem Sinne...

    Euer Dr. Cox M.D.



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  3. #13
    Registrierter Benutzer
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    1
    Was ist, wenn ich (über solch einen ''Betrug'') einen Studienplatz bekomme, das eine Jahr vorbei ist, (keiner bisher etwas weiß etc..). Ist nach diesem Jahr Entwarnung und kann mir dann gar nichts mehr passieren????

    Habe hier irgendwo gelesen, daß es KEINE Straftat ist, noch nichtmal Dokumentenfälschung, und wenn es erst nach über einem Jahr auffliegen sollte, es einem nicht mehr vorgeworfen werden kann, da diese Verjähungsfrist vorbei ist und man keine rechtsgültigen Beweise hat um es einem noch vorwerfen zu können (irgendwie sowas)...und daher das Recht hat, weiter zu studieren.

    Hatte (und ich könnte mir jedesmal in den A**** beißen & mich ohrfeigen wenn ich nur dran denke) aus Dummheit 4 Semester etwas anderes studiert und hätte also dadurch 2!! JAhre verloren.
    Ich überlege auch, das bei der nächsten Bewerbung nicht anzugeben...

    Ich meine ich finde es auch nicht korrekt gegenüber den anderen, aber andererseits: ist das ganze zvs-system überhaupt korrekt?? da kriegen Leute mit ner guten Abi-Note, die da noch so reinrutschen einen Platz, und andere, die nur um eine halbe Note schlechter sind, als der schlechteste Bewerber, dürfen genauso 5 Jahre warten wie Leute mit nem 3,6er Abi..! ist das irgendwie gerecht? da schert sich auch niemand einen feuchten Kehricht um die ''Benachteiligten''. Jeder ist nur froh, seinen Platz irgendwie bekommen zu haben.

    Naja ich denke auch, dass es schon ein paar gibt, die das ebenfalls so gemacht haben..

    Ich bin echt total fertig!! es ist mein Traum, und ich wollte es schon immer, aber nach einiger Zeit und Lebenserfahrungen länger ist es mir jetzt so klar wie noch nie zuvor, und ich KANN mir nichts mehr anderes vorstellen. Umso mehr tut es weh, dass ich so unüberlegt so eine Dummheit gemacht habe.
    Ich WÜRDE auch diese 2 Jahre mehr warten (und wäre natürlich den NC-Schwankungen der nächsten Jahre ausgeliefert), und bin dann über 40 wenn ich die Facharzt-Ausbildung fertig habe, aber auch das wäre okay, denn es gibt nix anderes mehr für mich.
    Nur, wenn ich es sowieso so sehr will - was spricht dagegen auch 2 Jahre 'früher' anzufangen?! Ein schlechterer Mediziner wäre ich damit mit Sicherheit nicht!

    Meine Frage wäre auch, falls es auffliegt, wird einem dann auch die Möglichkeit entzogen, sich jemals wieder bei der zvs bewerben zu können, oder sogar jemals wieder MEdizin studieren zu dürfen?? Denn das würde für mich überhaupt nicht klar gehen, da warte ich lieber zwei Jahre mehr, hauptsache ich kann das studieren...

    Ich kann über diese Sache mit so gut wie keinem reden und es belastet mich alles sehr..
    Freue mich daher über jeden ehrlichen (und vllt. kompetenten) Rat und hoffe, dass ich hier mit meinem Anliegen nicht gleich auseinander gerissen werde!!
    Danke...



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  4. #14
    Registrierter Benutzer
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    21.04.2003
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    29
    Zitat Zitat von gestreiftesding
    ...Ich kann über diese Sache mit so gut wie keinem reden und es belastet mich alles sehr..
    Freue mich daher über jeden ehrlichen (und vllt. kompetenten) Rat und hoffe, dass ich hier mit meinem Anliegen nicht gleich auseinander gerissen werde!!...
    Hallo,

    und was erwartest du von den Leuten hier?
    Dass gesagt wird: klar, mach mal. Das wird schon gut gehen... und du willst unbedingt Medizin studieren! Die ZVS ist sowieso eine bescheuerte Einrichtung und hindert diejenigen, die unbedingt Medizin studieren wollen, daran, sich ihren Lebenstraum zu erfüllen?
    Würde das dein Gewissen entlasten?
    Fakt ist: es ist nicht Rechtens, egal welche Begründung / Entschuldigung man für sich persönlich finden mag!
    Und das Studium mit einer Unwahrheit zu beginnen und mit der Angst umher gehen, dass es vielleicht doch jemand aufdeckt, kann ja so prickelnd nicht sein!
    Ob man sich auf die Aussagen von Leuten hier im Forum so immer verlassen sollte, ist eien ganz andere Sache...
    Nur

    Grüsse
    Eule



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  5. #15
    cand.med.
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    ist das ganze zvs-system überhaupt korrekt??
    Selbst wenn nicht, macht es die flasche Angabe bei der Bewerbung nicht richtiger. Eignetlich haben die Vorredner ja schon alles geschrieben. Ich hätt jedenfalls keinen Bock auf das ewige schlechte Gewissen (aber es soll ja auch Leute ohne ein solches geben )



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