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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    stud.med. Avatar von Linda.1001
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    12.04.2007
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    Duisburg-Essen
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    Zitat Zitat von gestreiftesding
    Hatte (und ich könnte mir jedesmal in den A**** beißen & mich ohrfeigen wenn ich nur dran denke) aus Dummheit 4 Semester etwas anderes studiert und hätte also dadurch 2!! JAhre verloren.
    Ich überlege auch, das bei der nächsten Bewerbung nicht anzugeben...

    Ich bin echt total fertig!! es ist mein Traum, und ich wollte es schon immer, aber nach einiger Zeit und Lebenserfahrungen länger ist es mir jetzt so klar wie noch nie zuvor, und ich KANN mir nichts mehr anderes vorstellen.

    Meine Frage wäre auch, falls es auffliegt, wird einem dann auch die Möglichkeit entzogen, sich jemals wieder bei der zvs bewerben zu können, oder sogar jemals wieder MEdizin studieren zu dürfen?? Denn das würde für mich überhaupt nicht klar gehen, da warte ich lieber zwei Jahre mehr, hauptsache ich kann das studieren...


    und hoffe, dass ich hier mit meinem Anliegen nicht gleich auseinander gerissen werde!!



    Sag mal, bist du dir sicher, dass du Arzt werden willst???
    Wenn du dir das Studium mit Betrug (und falsche Tatsachen in einer eidesstattlichen Versicherung anzugeben ist Betrug!) sozusagen erkaufst, kann ich nicht verstehen, dass du unbedingt Arzt werden willst, denn dazu gehört auch nen bissssssssschen, dass man sich in die Lage Anderer versetzen kann und nicht egoistisch handelt. Und das,was du da vor hast, ist meiner Meinung nach egoistisch.

    Ich hab selbst ein Parkstudiensemester - und gebe ich es an? Ja!
    Kann schon verstehen dass es dich wurmt, dass du 2 Jahre verloren hast.

    Außerdem wäre es eine Dummheit, es diesmal nicht anzugeben, denn die Daten bleiben bei der ZVS gespeichert, sie werden nicht vernichtet oder ähnliches, das weiss ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit.

    Wenn du wirklich Medizin studieren willst, musst du halt 2 Jahre länger warten in denen du eine medizinische Ausbildung machen kannst oder im Ausland studieren könntest.

    Wenn das auffliegt, und das wird es, wird dir die ZVS Zulassung entzogen. Ob du dann je wieder dazu zugelassen würdest, kann ich dir nicht sagen. Nur überleg mal, wenn das an der Uni an der du dann rechtmäßig studierst bekannt würde. Keine besonders gute Vorraussetzung oder?

    So, das war jetzt nen bisschen heftig evtl. aber ich kann mich ziemlich über sowas aufregen.



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  2. #17
    stud.med -> stud.jur.
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    Naja, ich fände sowas einfach eine scheiß Art. Ist gar keine Frage ob es nett ist oder nicht....
    Und du sagst ja selber, dass die 2 Jahre dich nicht abhalten würde, darum wäre es doch auch fair es über die legale Methode zu versuchen wie alle anderen (Losverfahren wäre ja auch noch für dich möglich...).

    Viel Glück!



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  3. #18
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Gersig
    Tatsache ist, ich zitiere die ZVS:


    "Falsche oder unvollständige Angaben können nach Art. 15 Absatz 7 des Staatsvertrages zur Rücknahme der Zulassung führen und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden"
    Hierbei muss Art. 18 des Staatsvertrages gelesen werden, denn dort sind die Folgen normiert:

    Artikel 18
    Ordnungswidrigkeiten
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer bei einer Bewerbung gegenüber der Zentralstelle vorsätzlich
    oder fahrlässig falsche Angaben über die für die Vergabe der Studienplätze maßgeblichen
    Daten macht.
    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet
    werden.
    (3) Zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über
    Ordnungswidrigkeiten ist die Zentralstelle.


    Die Verfolgungsverjährung beträgt 2 Jahre, wobei hier § 31 Abs. 3 OwiG zu berücksichtigen ist: (3) Die Verjährung beginnt, sobald die Handlung beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.

    (Wann genau die Handlung beendet ist bzw. der zum Tatbestand gehörenden Erfolg eintritt ist bei der falschen ZVS Angabe fraglich und noch zu ermitteln.)

    Ich kann aber alle verstehen, die unbedingt Medizin studieren wollen um jeden Preis. Und ja es stimmt die ZVS steht denjenigen im Weg die voraussichtlich gute Mediziner werden würden. Bei den Wartesemestern ist dass nicht so tragisch. Aber versucht einmal einen Platz im Rahmen eines Zweitstudium in Medizin zu bekommen! Das ist fast aussichtslos wenn man das Erststudium nicht mit einer 1 oder 2 abgeschlossen hat! (und das bekommt kaum ein jurist hin)! Berufliche Gründe werden kategorisch von der zvs abgelehnt, das wurde mir bei der zvs beratung mehr als einmal mitgeteilt. was bleibt?? klagen und 4000 Euro investieren, möglicherweise ohne erfolg??

    Es bleibt immer ein Restrisiko, aber ich würde bei wartesemestern kein risiko wagen, der verlust ist unverhältnismäßig. . . kann aber das dilemma verstehen (s.o.)



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  4. #19
    Registrierter Benutzer
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    gelöscht.
    gestreiftesding. du bekommst eine pm



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  5. #20
    echt jetzt? Avatar von ZahniVorklinik
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    22.10.2007
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    Es gab doch auch mal den Fall dieser Ärztin aus Hamburg, bei der nach Jahren rauskam, dass sie das Physikum dreimal nicht bestanden hatte.
    Im Anschluss wurde rekonstruiert, was sie in den Jahren Berufstätigkeit gemacht hat...alles aber auch wirklich alles inklusive Blutabnahme wurde ihr im Sinne einer ärztlichen Tätigkeit, die sie ja gar nicht hätte ausüben könne, zu Lasten gelegt....Weiß leider nicht mehr wie es damals ausgegangen ist.

    http://www.welt.de/hamburg/article11...ni-Klinik.html

    Mit Sicherheit würden bei dir alle Studienleistungen aberkannt. Ich glaube nicht das du so blöd sein kannst. Willst du die nächsten 6(0) Jahre mit diesem Hintergedanken irgendwann fliegt alles auf, leben?



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