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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Diamanten Mitglied Avatar von Gersig
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    Werden Beitragszeiten und Beiträge, die ich im Laufe meiner Ausbildung geleistet habe, vom Versorgungswerk anerkannt?



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  2. #2
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    04.04.2003
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    Japp, Du kannst bei der Anmeldung so einen Überführungsantrag ausfüllen. Wie genau das geht, weiß ich nicht, da das für mich nicht zutraf, aber es geht auf jeden Fall, Du bekommst auch Unterlagen dazu mitgeschickt nach der Anmeldung.



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von Gersig
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    CEA
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    Cool, also sind die 3,41 €, die ich eingezahlt habe, doch nicht futsch



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  4. #4
    biergartenaffin Avatar von Picknicker
    Mitglied seit
    26.03.2005
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    nee, die bekommst du aber erst nach zwei Jahren ausbezahlt. So lange kassiert der Staat noch Zinsen dafür



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Du bekommst die Beiträge nur zurück, wenn du weniger als 60 Monate insgesamt einbezahlt hast. Dann entsteht nämlich ein Rentenanspruch, und das Geld ist bis zur Rente weg. Das Ärgerliche ist, dass Dir auch der Zinseszins flöten geht.
    Das Ähnliche gilt auch für das Versorgungswerk: Solltest Du länger als 60 Monate in einem Bundesland einbezahlt haben und dann das Bundesland wechseln wollen, kannst Du die bereits einbezahlten Gelder NICHT mitnehmen. Auch hier entsteht der bereits erwähnte Rentenanspruch, und Du darfst wieder von "vorne" anfangen. Das Geld ist natürlich nicht weg, sondern der Zinseszins. Also: Nach 5 Jahren solltest Du Dich nur noch in einem Bundesland bewegen.



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