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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    27.12.2006
    Ort
    Bonn
    Semester:
    Facharzt
    Beiträge
    1

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    Hallo, hatte mal einen Beitrag von Dir dazu gelesen... vor einieger Zeit... glaube ich... au weia
    bin einfach zu dämlich und verzweifel mal wieder an den Formalien der Ärztekammer Nordrhein.

    Kann man die Fachkunde Rettungsdienst noch beantragen oder nicht?

    Habe die erforderlichen Unterlagen schon vor einiger Zeit ..... mrpf zusammengetragen und dann leider, leider .... immer noch nicht abgeschickt.

    Muß ich jetzt in den sauren Apfel beißen- wer weiß da was?

    Vielen Dank vorab-
    kleines pollo



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  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Mitglied seit
    12.09.2002
    Ort
    Jeg arbejder hjemmefra.
    Beiträge
    38.370
    Damit das Ganze nicht im Assistententhread untergeht und weil diese Frage nach kurzer Durchsicht der bestehenden Threads so noch nicht aufgetaucht ist, habe ich das mal in einen Extra-Thread verschoben. Ich hoffe, es kann jemand helfen, auch wenn der wirklich kompetente Ansprechpartner definitiv die ÄK sein dürfte. Ich selbst habe keine Ahnung von den bestehenden Regelungen, weil es mich nicht mehr betrifft...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #3
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
    Mitglied seit
    31.05.2004
    Ort
    Westfalenpott
    Beiträge
    15.951
    Wie es in der ÄK Nordrhein aussieht, weiß ich nicht, aber in Westfalen-Lippe werden auf unbestimmte Zeit weiterhin parallel sowohl die alte Fachkunde "Rettungsdienst" (18 Monate klinische Erfahrung, 10 lebensrettende Einsätze und ein Katalog an Zugängen) als auch die neue Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin" (24 Monate klinische Erfahrung, 50 Einsätze, Katalog an Zugängen) gelten.

    Für den NEF-Schein in der ÄKWL reicht also weiterhin die alte Fachkunde, und an der arbeite ich grad.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  4. #4
    Pilot (CVVH) Avatar von Hypnos
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    11.03.2005
    Ort
    Im Tal der Tränen
    Semester:
    Oberarzt - Sektionsleitung Schmerztherapie
    Beiträge
    2.111
    TJA...willkommen bei der ÄK Nordrhein...meiner persönlichen Lieblingsinstitution...

    Meines Wissens bedarf es zur Notarztfahrerrei zur Zeit noch der Fachkunde Rettungsdienst, die, wie Evil schon ganz richtig bemerkt hat die o.a. Erfordernisse mit sich bringt.

    Wenn man sich aber nun auch noch, wie ich das nun letzte Woche Donnerstag hinter mich gebracht habe, mit der "Zusatzbezeichnung Notfallmedizin" schmücken möchte, so bedarf es zunächst (wie immer) mal einem Obulus von 130€ für eine unfreundliche Verwaltung, dann einer Prüfung (die durchaus nicht mehr so lasch ist, wie sie mal war) und dann hält man eine wunderschöne Urkunde in den Händen (und darf die "Notfallmedizin" im Namen tragen...)

    Weitere Infos ggf. per pn.

    Beste Grüße,

    Hypnos
    Je kleiner das Ego, desto leichter das Leben

    Verhalten bestimmt Verhältnisse



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  5. #5
    Registrierter Benutzer Avatar von glomerulator
    Mitglied seit
    09.03.2005
    Ort
    Bonn
    Semester:
    Z.n. 3. StEx
    Beiträge
    19

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    Ich habe vor einiger Zeit mal eine Anfrage zu denen geschickt, und von denen schriftlich als Antwort bekommen, daß in Nordrhein definitiv noch die Fachkunde gilt als Voraussetzung zum NA fahren.
    (Den Schrieb kann ich bei Bedarf gerne zur Verfüfung stellen, sollte jemand Ärger bekommen)



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