Ja, bei der Verpflegungspauschale bin ich mir sicher (weiss nur nicht, wie man die genau nennt). Ich hatte aber z.B. nicht auf dem Schirm, dass das natürlich auch für Notarztdienste und nicht nur für meine normale Arbeit gilt.
Es gibt dabei aber eine 3-Monats-Frist. D.h. die tägliche Abwesenheit von mehr als 11 Stunden kann ich nur in den ersten 3 Monaten am gleichen Ort steuerlich über diese Pauschale absetzen. Wie das bei meinen Notarztdiensten ist, weiss ich aber nicht.