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Umfrageergebnis anzeigen: Steuererklärungen -

Teilnehmer
139. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja mache ich selbst.

    90 64,75%
  • Ja lasse ich machen durch Freunde Bekannt etc.

    11 7,91%
  • Ja lasse ich machen durch einen Steuerberater.

    32 23,02%
  • Nö, brauche ich nicht machen.

    6 4,32%
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Ergebnis 46 bis 50 von 322
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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #46
    Dunkelkammerforscher
    Mitglied seit
    20.08.2004
    Ort
    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
    Beiträge
    3.755

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    Zitat Zitat von harmink Beitrag anzeigen
    wenn man zum 1.12. mit der Arbeit beginnt, hat man ja doch die Chance einiges an Steuer (die ja über das ganze Kalenderjahr gerechnet wird) zurückzubekommen, oder irre ich mich?

    Kann man Kosten des PJs (Ausland Asien, Afrika, USA) irgendwie absetzen? Wie ist es mit den Kosten für Bewerbung, Approbation, Bücher und Lernprogramm (Amboss ) , kann man die auch angeben?

    Danke für eure Hilfe
    Du musst noch nicht mal etwas absetzen, es gibt einen Grundfreibetrag von 8130 Euro. Sofern du in einem Monat nicht mehr verdienst bekommst du die gesamte Steuer zurück wenn du eine Einkommensteuererklärung machst. Soviel ich weiß sind Werbungskosten leider nicht ins nächste Jahr übertragbar...



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  2. #47
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    14.03.2004
    Beiträge
    267
    Hab mal eine kurze Frage, zu der ich viele verschiedene Meinungen gehört habe, vielleicht könnt ihr etwas dazu sagen :

    Welche Steuerklassenkombination ist als verheiratetes Paar am sinnvollsten wenn der Bruttounterschied ca. 1000 EUR beträgt ?

    4/4 oder 3/5 ?

    manche sagen es sei kaum ein unterschied, andere sagen es gäbe unterschiede am ende bei der Steuererklärung und der Nachzahlung/rückerstattung ?

    Danke



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  3. #48
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
    Mitglied seit
    18.03.2011
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    Münster
    Semester:
    -
    Beiträge
    1.086
    Bei 1000 Euro brutto wird es vermutlich tatsächlich am sinnvollsten sein, bei IV/IV zu bleiben.

    III/V ist m.W. erst bei "richtigen" Unterschieden relevant.
    Aber du kannst es hier (http://steuerklassenrechner.info/) zumindest grob nachrechnen.



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  4. #49
    Gold Mitglied
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    16.04.2008
    Ort
    Bonn
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    done
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    338
    Hallo, ich hätte eine Frage, vielleicht weiß es ja zufällig jemand. Die Fortbildungsveranstaltungen müssen ja in der Regel einige Zeit vorher bezahlt werden. Jetzt habe ich eine Fortbildung im Januar besucht, aber im letzten Jahr natürlich bereits die Kurskosten bezahlt. Auf welcher Steuererklärung kann ich das absetzen? Von dem Jahr, wo bezahlt, oder erst ein Jahr später?



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  5. #50
    TBSE performer Avatar von test
    Mitglied seit
    19.01.2003
    Ort
    Freiburg
    Semester:
    Facharzt
    Beiträge
    5.612

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    Ich würde es in dem Jahr absetzen, in dem du es bezahlt hast. Aber ohne Gewähr
    "Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."

    (Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)



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