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Umfrageergebnis anzeigen: Steuererklärungen -

Teilnehmer
139. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja mache ich selbst.

    90 64,75%
  • Ja lasse ich machen durch Freunde Bekannt etc.

    11 7,91%
  • Ja lasse ich machen durch einen Steuerberater.

    32 23,02%
  • Nö, brauche ich nicht machen.

    6 4,32%
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Ergebnis 86 bis 90 von 322
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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #86
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
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    kann mir jemand sagen wo man im WISO Programm bzw. sonst die Einkünfte aus Rehaanträgen angeben kann? Ich finde hier nur " aus selbstständiger Tätigkeit" oder "durch Dritten". Wie habt ihr das angegeben? oder gar nicht?



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  2. #87
    Diamanten Mitglied Avatar von tortet
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    Bisher selbst, aber im nächsten Jahr muss mal ein Profi ran. Weiss sonst nicht, wie das mit dem Vorsteuerabzugsübertragsdingens geht... Oder ist das automatisch? Ist ein Zweitwohnsitz eigentlich noch absetzbar?



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  3. #88
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von tortet Beitrag anzeigen
    Bisher selbst, aber im nächsten Jahr muss mal ein Profi ran. Weiss sonst nicht, wie das mit dem Vorsteuerabzugsübertragsdingens geht... Oder ist das automatisch? Ist ein Zweitwohnsitz eigentlich noch absetzbar?
    Bist du selbstständig tätig oder wieso Vorsteuer?

    Wenn du einen Zweitwohnsitz hast und diesen aus arbeitstechnischen Gründen nutzt kannst du die doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen.



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  4. #89
    Diamanten Mitglied Avatar von tortet
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    Habs nochmal nachgeschaut und gefunden: Verlustvortrag meinte ich, sry, kenne mich mit den Termini da nicht so aus. Ich frage mich allerdings, ob da die gesamten 6 Jahre angerechnet werden können?
    Das mit dem Zweitwohnsitz ist gut zu wissen. Danke Dir.



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  5. #90
    TBSE performer Avatar von test
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    Für den Verlustvortrag musst du ja für alle Jahre für die du das geltenden machen willst Steuererklärungen abgeben oder abgegeben haben (ich glaube nach 7 Jahren verjährt es). Du kriegst dann Verlustfestellungsbescheide. Diese werden dann bei der Berechnung deiner Steuer sobald du Geld verdienst abgezogen. Lohnt sich vor allem dann, wenn man im 1. Jahr nach dem Studium wirklich viel verdient, ansonsten verpufft relativ viel von dem Verlustvortrag aufgrund des Freibetrags und des niedrigeren Steuersatzes. Meines Wissens musst du dafür nur bei der ersten Steuererklärung mit Einkünften ein Häkchen an entsprechender Stelle setzen, in den Folgejahren geht es, so fern noch etwas übrig ist, meines Wissens sogar automatisch weiter. Aber da hilft dir bestimm auch das Finanzamt weiter. Zunächst wichtig ist, dass man Verlustfestellungsbescheide bekommt durch die Abgabe der Steuererklärungen für die Verlustjahre.

    Achja das ganze geht natürlich nur für Zweitstudiumsabsolventen (zumindest nach aktueller Rechtslage).
    "Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."

    (Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)



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